Themen / Sozialpolitik

Sankti­ons­mo­ra­to­rium für Hartz IV-Be­zie­hende

11. September 2009

Aus: Mitteilungen Nr. 205/206 (2+3/2009), S. 44

Ein breites Bündnis aus sozialpolitischen Initiativen und von Einzelpersonen fordert dazu auf, die Sanktionen gegen Bezieher/innen von Sozialleistungen vorerst auszusetzen. Derartige Sanktionen verschärften die ohnehin schwierige Situation von Arbeitssuchenden. Hinzu kämen gravierende Missstände in den JobCentern bzw. den kommunalen ARGEN, wo zu wenig Personal für Anhörungen oder Widerspruchsverfahren vorhanden sei. Der Vorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, den Aufruf für das Sanktionsmoratorium zu unterstützen.

Der Aufruf verzichtet bewusst darauf, die Kürzung von Hartz IV-Leistungen grundsätzlich abzulehnen. „Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss“, heißt es dort. Es wird daran erinnert, dass die mit den Sanktionen verbundenen Leistungskürzungen für die Betroffenen existenzbedrohend sein können. Hinzu komme, dass gegen die Entscheide gerichtete Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben und die Sanktionen lt. Gesetz selbst dann noch aufrecht erhalten werden müssen, wenn die Betroffenen eingelenkt hätten.

Bei Sanktionen nach § 31 SGB II werden die Regelleistungen für drei Monate um 10% gekürzt, bei Leistungsbeziehern unter 25 Jahren können sogar sämtliche Zahlungen gestrichen werden. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 789.000 Sanktionen ausgesprochen (lt. BT-Drs. 16/13577), im Dezember 2008 betrafen sie 4% der ALG-II-Beziehenden. 41% der dagegen eingelegten Widersprüche waren ganz oder teilweise erfolgreich, die Erfolgsquote der gegen Sanktionen eingereichten Klagen lag bei 65% (ebd.).

www.sanktionsmoratorium.de

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