Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz
Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 28
Noch vor Inkrafttreten des Bayerischen Versammlungsgesetzes haben am 16. September 2008 13 Verbände und Organisationen beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz eingelegt. Zu den Beschwerdeführern zählen neben der Humanistischen Union Bayern der DGB Bayern, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bayern, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern, der Bund Naturschutz in Bayern, der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern, der Bayerischer Journalistenverband (BJV), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bayern, Bündnis 90/Die Grünen Bayern, die Freie Demokratische Partei (FDP), Die Linke in Bayern und Attac München.
Die Beschwerde ist verbunden mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen. Auf der am gleichen Tage stattfindenden Pressekonferenz informierten die Beschwerdeführer zusammen mit den beauftragten Rechtsanwälten Dr. Klaus Hahnzog (HU-Beirat) und Hartmut Wächtler (Mitverfasser eines Kommentars zum Versammlungsgesetz) die Medien. Die dafür erstellten Kurzinformationen sowie die vollständige Verfassungsbeschwerde finden sich auf der Webseite der HU Bayern.
Die Beschwerdeführer rügen, dass das Bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 mit Artikel 8 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist und die Artikel 9, 10 und 13 Abs. 5 und 6 dieses Gesetzes gegen den grundgesetzlichen Schutz der Persönlichkeitsrechte verstoßen. Die Beschwerde kritisiert verschiedene Vorschriften des Gesetzes:
- deren Anwendung wegen fehlender Normenklarheit und Bestimmtheit nicht vorhersehbar ist, die aber gleichzeitig zu schwerwiegenden Nachteilen für die Veranstalter, Leiter und Teilnehmer von Versammlungen führen;
- die übermäßig belastende Pflichten und Verfahrensregeln schaffen;
- die zugleich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen;
- die zu weitergehender Bürokratisierung führen;
- die Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere bei den Ordnungswidrigkeiten stark erweitern.
Mit der Verfassungsbeschwerde setzt das Bündnis, welches seit langem gegen die Beschneidung der Versammlungsfreiheit aktiv ist (s. Mitteilungen Nr. 201, S. 12-14) , seine Bemühungen zur Verhinderung des neuen Versammlungsgesetzes fort. Die Humanistische Union Bayern wird alles tun, um das grundlegende Recht der Versammlungsfreiheit zu erhalten, das „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ ist.