Themen / Demokratisierung

Was ist faul im Staate Dänemark?

01. Juni 2001

Foreningen Grundlovsvá¦rn 2000

 
Mitteilung Nr. 174, S. 51-52

Diese dänische Organisation zum Schutz der Grundrechte ist ein Verein, der sich Sorgen machen muß um die Kontinuität des dänischen Grundgesetzes, das trotz schärfster politischer Auseinandersetzungen zwischen Volk und Regierungen von 1866 bis 1901 und 1940 bis 1945 Bestand hatte. Bisher ist der Kern, die bürgerlichen Grundrechte, nicht wesentlich beschädigt worden. Das ändert sich durch die Schärfe der Auseinandersetzung mit den Manipulationen, die von einer selbsternannten Elite dänischer Parlamentarier mit den vier dänischen Ausnahmen in der politischen EU-Integration vorgenommen werden. Als die EU-Integrationisten die Abstimmung 1992 verloren, wurde die Bevölkerung mit den vier Ausnahmen zur EU-Integration geködert: der EU-Staatsbürgerschaft, der gemeinsamen EU-Rechtspolitik, der gemeinsamen EU-Geld-Renten- und Steuerpolitik, dem gemeinsamen EU-Militär.               Das wirkte, und das Nein des Volksentscheides von 1992 wurde mit einer knappen Mehrheit im Mai 1993 rückgängig gemacht. Das Schengener Abkommen ist der Anfang, durch die Hintertür doch eine gemeinsame Rechtspolitik Dänemarks mit den EU-Staaten zu bekommen. Die Verankerung in den Abkommen von Amsterdam und Nizza sprechen ihre deutliche Sprache. Das schier unglaublich oberflächliche Verfahren, mit dem das Schengener Abkommen in Dänemark unmittelbar vor den Parlamentsferien am 30. Mai 1997 ohne öffentliche Diskussion ratifiziert wurde, spricht Bände. Übersehene praktische wie Rechtsprobleme zeigen sich nun zuhauf. Wegen des Verfassungsbruchs durch die Aufgabe dänischer Souveränität in unbestimmten Umfange hat die Organisation Foreningen Grundlovsvá¦rn 2000 im September 1997 ein Verfahren gegen den Regierungschef – stellvertretend für die Regierung – bei dem höchsten dänischen Gericht (Há¸jesteret) eingeleitet. Das Verfahren findet vor dem Há¸jesteret am 18.-19. Juni statt, also drei Monate nach der Inkraftsetzung des Schengener Abkommens. Die Aufforderung des Rechtsanwaltes von Grundlovsvá¦rn 2000 an die dänische Regierung, die Inkraftsetzung des Schengener Abkommens bis Beendigung des Verfahrens vor Há¸jesteret zu verschieben, wurde ignoriert. Leider geht es im ersten Verfahren nur darum, ob wir überhaupt eine rechtliche Handhabe für ein Verfahren dieser Art haben. Doch die Erweiterung des Gerichtes von fünf auf sieben Richter zeigt, daß es um eine prinzipielle Entscheidung geht. Trotzdem bekommt Grundlovsvá¦rn 2000 keinen freien Prozeß. Der unermüdliche Vorsitzende des Vereins, Mogens Rump, hat schon erhebliche Kosten für seinen ersten Prozeß wegen des Maastrichtbeitritts Dänemarks vom 19.5.1992 hinnehmen müssen. Auch dadurch zeigt sich, wie der Bürger in seinen Rechten durch die EU eingeengt wird. Das Maastricht-Verfahren von Grundlovsvá¦rn 93 gab erstmals die Berechtigung, gegen die Regierung zu klagen.Verfahren wegen des „Putsches mit dem Füllfederhalter“ wie Heribert Prantl zur Unterzeichnung des Amsterdam-Abkommens im Juni 1997 in der Süddeutschen Zeitung schrieb, ist es leider noch nicht gekommen. Das ist nötig, damit EU-Institutionen via Sonder-rechte nicht die Grundrechte der Bürger aushöhlen. Foreningen Grundlovsvá¦rn steht für die Demokratisierung der EU durch Erhalt der Grundrechte wie sie im dänischen Grundgesetz garantiert und im deutschen Grundgesetz als verfassungspolitisches Ziel vorgegeben sind. Das können wir nur gemeinsam durchsetzen.

Jann Sá¸rensen, Vorstandsmitglied Grundlovsvá¦rn und HU-Mitglied

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