1989

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25.09.1989

„Aufrechter Gang“ 1989 für Magdalena Federlin

 

Magdalena Federlin, Mutter von zwei Kindern, Besitzerin eines kleinen Naturkostladens in Aichach, Oberbayern; engagiert für gerechte Gleichbehandlung schon während der Schulzeit, für Gleichberechtigung kämpfend in einer Frauengruppe: diese junge, couragierte Frau gerät nach einer Abtreibung in die Mühle der Memminger Justiz. § 218 – soziale Indikation – das gibt es in Hamburg und Bremen, in Hessen und Berlin. In Bayern gibt es rigide Vorschriften, einen schlimmen Hürdenlauf und entwürdigende Bittgänge, Dogmatismus und soziale Ungleichheit. Und von Memminger Richtern im Fall Magdalena Federlins einen Strafbefehl über DM 2000, wegen Abtreibung. Einspruch. Ermäßigung auf DM 900,-. Berufung. Freispruch. Nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt beantragte Revision. Der Staat zeigt seine Macht.

Und Magdalena Federlin steht zu ihrem Recht, Kinder nur dann zu haben, wenn sie diese auch ernähren und selbst versorgen kann. Ihre Meinung, daß eine plurale, aufgeklärte Gesellschaft akzeptieren muß, daß Fragen der Moral und der Ethik verschiedene respektable Entscheidungsmöglichkeiten bieten, vertritt sie auch in der Öffentlichkeit, bei Podiumsdiskussionen zum § 218 genauso wie bei Fernseh-TalkShows von Radio Bremen und vom Hessischen Rundfunk. Und sie ist bisher die einzige der in Memmingen verurteilten Frauen, die ihren Einspruch gegen das Urteil auch in der Öffentlichkeit vertritt. Sie steht zu ihrer Entscheidung, von der ihr Leben physisch, psychisch und sozial abhing.

Die HUMANISTISCHE UNION verlieh diesen Preis am 26. 9. 1989 in München im Augustiner. Die Laudatio hielt Ursula Pausch-Gruber, MdL SPD, Vorsitzende der ASF.

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