1994

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„Aufrechter Gang“ 1994 für Helga Ballauf

 

Helga Ballauf, Journalistin in München, wird der Preis zuerkannt, weil sie nicht widerspruchslos hingenommen hat, daß ihr 1989 auf Grund einer geheim gehaltenen Auskunft des Bayer. Verfassungsschutzes die Zulassung zu einem Staatsakt verweigert wurde, über den sie berichten sollte. Dies führte dazu, daß sie ihren Arbeitsplatz verlor und ihre Tätigkeit als Journalistin nicht fortsetzen konnte. Sie hat Aufklärung verlangt und gegen große staatliche Widerstände erstritten.

Was dabei an „Erkenntnissen“ präsentiert wurde, stellte sich als Falschinformationen heraus. So wurde die Journalistin z.B. als „Angehörige der Gruppe Internationaler Marxisten“ bezeichnet. Dabei war sie nur eingeladen, in den Räumen der Gruppe einen Vortrag über Nicaragua zu halten.
Die Haltlosigkeit der Vorwürfe und die Rechtswidrigkeit des behördlichen Vorgehens wurden vor Gericht in erster Instanz festgestellt. Der Bayer. Staat nahm das aber nicht hin. Er focht erfolgreich das Urteil an mit der Begründung, daß Helga Ballauf „kein berechtigtes Interesse mehr, z.B. an Rehabilitation“ besitze. Sie besteht aber darauf, daß der Staat gegenüber seinen Bürgern begangene Fehler auch eingestehen muß und dies gehört in der Tat zum Grundverständnis demokratischen Staatsverhaltens.

Die HUMANISTISCHE UNION drückt daher Helga Ballauf ihre Anerkennung aus für die Grundhaltung, mit der sie ihren Anspruch an den Staat energisch vertritt. Wir sehen in ihr ein Beispiel zur Ermutigung des Aufrechten Ganges für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Preisverleihung fand am 12. 12. 1994 in München in der Seidlvilla statt.
Die Laudatio heilt Sophie Rieger, MdL B90/DIE GRÜNEN.

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