Soziale Bürgerrechte und die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens
Datum: | Donnerstag, 18. September 2008 |
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Uhrzeit: | 19:00:00 Uhr |
Donnerstag, 18. September 2008 19.00 Uhr
Humboldt-Universität, Seminargebäude Invalidenstraße 110, Raum 293
„Die Bundesrepublik ist ein sozialer Rechtsstaat„, heißt es im Artikel 20 des Grundgesetzes. Soziale Grund- und Bürgerrechte aber sind in der alltäglichen Praxis in Deutschland nur schwer festzustellen.
Vor allem die Systeme der sogenannten „Sozialen Sicherung“ muten Betroffenen seit der Einführung von Hartz IV eine Menge an Einschränkungen ihrer Grundrechte zu: Um Arbeitslosengeld II (ALG II) zu erhalten, müssen Antragsteller gegenüber den Behörden nicht nur eine Unmenge persönlicher Daten offenlegen, sondern auch Einschränkungen ihrer Freizügigkeit (Wahl des Wohnorts und jederzeitiger Wechsel), ihrer Freien Berufswahl (Zumutbarkeit nahezu jeder Tätigkeit) und der Freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit hinnehmen. Selbst zum Abschluss sogenannter „Eingliederungsvereinbarungen“ werden Erwerbslose durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) gezwungen.
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine menschenwürdigere und bürgerrechtlich sauberere Alternative zu den einschränkenden Fesseln von Hartz IV. Wie aber ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus bürgerrechtlicher Sicht aussehen müsste, wie es finanziert und wie es eingeführt werden könnte, das bedarf weiterer Diskussionen.
Darüber möchte Franz-Josef Hanke im Rahmen der „Woche des Grundeinkommens“ sprechen. Der Freie Journalist aus Marburg ist beim Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) für die Sozialen Grundrechte zuständig. In Marburg hat er im November 2003 den Arbeitskreis „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) des HU-Ortsverbands Marburg mitbegründet, der seit 2005 jedes Jahr auch das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ verleiht. Zudem ist Hanke Landessprecher der Humanistischen Union in Hessen.
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