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Artikel 3 Grundgesetz ergänzen

14. Juni 2009
Datum: Sonntag, 14. Juni 2009

Die DK beschließt eine Unterstützung der Kampagne „Artikel 3“ des LSVD.

Die Delegiertenkonferenz beschließt:
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union fordert die Ergänzung des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. In Artikel 3 des Grundgesetzes soll klargestellt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden darf.

Die Humanistische Union unterstützt die entsprechende Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland.

Antragsteller: Roland Otte und der Landesvorstand der HU Berlin-Brandenburg
Abstimmung: bei einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen

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