Bundesweiter Volksentscheid
Datum: | Freitag, 07. Juni 2002 |
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(Antrag 5)
Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:
Die HUMANISTISCHE UNION fordert erneut den Gesetzgeber auf, endlich den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen. Dabei sollen folgende Mindeststandards gelten: Eine Volksabstimmung findet statt, wenn eine Million Wahlberechtigte oder der Bundestag dies verlangen. Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Pro- und Contra-Argumente gleichermaßen und umfassend über die Medien schriftlich informiert. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zur Änderung des GG ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mitzuentscheiden (obligatorisches Referendum).
Darüber hinaus unterstützen der Bundesvorstand und die Landes-, Regional- und Ortsverbände die Aktion „Volksentscheid ins Grundgesetz“, die von Mehr Demokratie e.V. durchgeführt wird.
Antragsteller:
RV München Südbayern
Begründung:
Die HU hat sich seit langem für die Einführung direktdemokratischer Elemente in das politische System ausgesprochen. So findet sich beispielsweise im Jahr 1987 vom Bundesvorsitzenden der HU, Jürgen Seifert, eine Stellungnahme zu: „Volksentscheid – eine notwendige Ergänzung zur parlamentarisch-repräsentativen Demokratie“ („Volksentscheid“, hrsg. von Volksentscheid gegen Atomanlagen, Bonn 1987). Ein Jahr später schreibt Elisabeth Kilali über „Volksentscheid = direkte Demokratie“ in den Mitteilungen Nr. 122. In 1989 wird ein Interview von Jürgen Roth für das Ärztemagazin mtv in den Mitteilungen Nr. 127 unter dem Titel „Grünes Licht für Volksbegehren“ abgedruckt. Schließlich stimmten auf der Delegiertenkonferenz in Nürnberg 1997 die HU-Mitglieder einem Antrag zur Einführung eines bundesweiten Volksentscheids zu.
Bisher hat sich im Deutschen Bundestag zwar noch keine Zweidrittel-Mehrheit für die nötige Verfassungsänderung gefunden. Doch am 7. Juni 2002 hat erstmals eine Mehrheit des Bundestages für die Einführung der Volksabstimmung gestimmt. Dies war ein wichtiger Etappensieg.
Am 27. September werden wir den Bundestag wählen: Eine gute Zeit, um mehr Demokratie zu wagen. Im Grundgesetz heißt es seit 60 Jahren: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.“ (Art. 20).
Das ist ein bisher nicht eingelöstes Versprechen. Es ist auch eine Forderung aus dem revolutionären Herbst ’89 mit seinem Ruf „Wir sind das Volk“. Wählen dürfen wir, deutschlandweit abstimmen dagegen nicht. Eine Demokratie, in der wir nur alle paar Jahre eine Stimme abgeben, sonst aber nur zuschauen dürfen, ist der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht genug. In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen. Wir wollen, dass dies endlich möglich wird.
Der 60. Geburtstag des Grundgesetzes ist ein guter Anlass, die Mitglieder und Fraktionen des Bundestages wiederum aufzufordern, neben den Wahlen auch Volksabstimmungen auf Bundesebene möglich zu machen.
Darüber hinaus steht es der HU gut an, die von „Mehr Demokratie e.V.“ gestartete Aktion, „Volksentscheid ins Grundgesetz“ (siehe https://www.mehr-demokratie.de/kampagne.html), die dasselbe Ziel verfolgt, zu verstärken.