Termine / Veranstaltungen / Nach Jahren / 2009 / Delegiertenkonferenz

Bundes­weiter Volks­ent­scheid

25. Mai 2009
Datum: Freitag, 07. Juni 2002

(Antrag 5)

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:

Die HUMANISTISCHE UNION fordert erneut den Gesetzgeber auf, endlich den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen. Dabei sollen folgende Mindeststandards gelten: Eine Volksab­stimmung findet statt, wenn eine Million Wahl­berechtigte oder der Bundestag dies verlangen. Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Pro- und Contra-Argumente gleichermaßen und umfassend über die Medien schriftlich informiert. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zur Änderung des GG ist eine Mehr­heit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforder­lich.

Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakul­ta­tives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mitzu­entscheiden (obligatorisches Referendum).

Darüber hinaus unterstützen der Bundes­vor­stand und  die Landes-, Regional- und Orts­ver­bände die Aktion „Volksentscheid ins Grund­gesetz“, die von Mehr Demokratie e.V. durch­geführt wird.

Antragsteller:
RV München Südbayern

Begründung:

Die HU hat sich seit langem für die Einführung direktdemokratischer Elemente in das politische System ausgesprochen. So findet sich beispiels­weise im Jahr 1987 vom Bundesvorsitzenden der HU, Jürgen Seifert, eine Stellungnahme zu: „Volksentscheid – eine notwendige Ergänzung zur parlamentarisch-repräsentativen Demokra­tie“ („Volksentscheid“, hrsg. von Volksentscheid gegen Atomanlagen, Bonn 1987). Ein Jahr später schreibt Elisabeth Kilali über „Volksentscheid = direkte Demokratie“ in den Mitteilungen Nr. 122. In 1989 wird ein Interview von Jürgen Roth für das Ärztemagazin mtv in den Mitteilungen Nr. 127 unter dem Titel „Grünes Licht für Volksbegehren“ abgedruckt. Schließlich stimm­ten auf der Delegiertenkonferenz in Nürn­berg 1997 die HU-Mitglieder einem Antrag zur Ein­führung eines bundesweiten Volksentscheids zu. 
Bisher hat sich im Deutschen Bundestag zwar noch keine Zweidrittel-Mehrheit für die nötige Verfassungsänderung gefunden. Doch am 7. Juni 2002 hat erstmals eine Mehrheit des Bundes­tages für die Einführung der Volksabstimmung gestimmt. Dies war ein wichtiger Etappensieg.
Am 27. September werden wir den Bundestag wählen: Eine gute Zeit, um mehr Demokratie zu wagen. Im Grundgesetz heißt es seit 60 Jahren: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.“ (Art. 20).
Das ist ein bisher nicht eingelöstes Versprechen. Es ist auch eine Forderung aus dem revolutio­nä­ren Herbst ’89 mit seinem Ruf „Wir sind das Volk“. Wählen dürfen wir, deutschlandweit abstim­men dagegen nicht. Eine Demokratie, in der wir nur alle paar Jahre eine Stimme abgeben, sonst aber nur zuschauen dürfen, ist der Mehr­heit der Bürgerinnen und Bürger nicht genug. In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbe­stimmen wollen. Wir wollen, dass dies endlich möglich wird.
Der 60. Geburtstag des Grundgesetzes ist ein guter Anlass, die Mitglieder und Fraktionen des Bundestages wiederum aufzufordern, neben den Wahlen auch Volksabstimmungen auf Bundesebene möglich zu machen.
Darüber hinaus steht es der HU gut an, die von „Mehr Demokratie e.V.“ gestartete Aktion, „Volksentscheid ins Grundgesetz“ (siehe https://www.mehr-demokratie.de/kampagne.html), die dasselbe Ziel verfolgt, zu verstärken.

nach oben