Beitragsbild Selbstbestimmung am Lebensende? Die drei Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen in der Diskussion
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Selbst­be­stim­mung am Lebensende? Die drei Gesetz­ent­würfe zu Patien­ten­ver­fü­gungen in der Diskussion

30. April 2009
Datum: Donnerstag, 30. April 2009
Uhrzeit:19:00:00 Uhr

Informations- und Diskussionsveranstaltung der Humanistischen Union

Dienstag, 30. April 2009 19.00 Uhr

Fachhochschule Eberswalde, Hörsaal 1 Haus 4, Friedrich-Ebert-Straße 28, 16225 Eberswalde

Selbstbestimmung am Lebensende? Die drei Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen in der Diskussion

Mit:

  • Jens Koeppem, MdB (CDU)
  • Dipl.- Med. Dirk Weiland (Werner Forßmann Krankenhaus), angefr.
  • Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union e.V.)

Über 8 Millionen Menschen haben in Deutschland eine Patientenverfügung abgeschlossen. Mit solchen Verfügungen legen sie ihre Zustimmung oder Ablehnung bestimmter Behandlungen fest für den Fall, dass sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können. In der Praxis werden Patientenverfügungen immer wieder zum Streitfall: Wann gelten sie, wer ist an die Verfügung gebunden, wann darf davon abgewichen werden – für all diese existentiellen Fragen fehlt bisher eine verbindliche gesetzliche Regelung.

30 Jahre, nachdem die ersten Patientenverfügungen in Deutschland eingeführt wurden, nimmt sich der Deutsche Bundestag endlich des Problems an. Das Parlament berät derzeit drei verschiedene Gesetzentwürfe, mit denen Patientenverfügungen gesetzlich anerkannt würden. Die Humanistische Union lädt aus Anlass dieses Gesetzgebungsverfahrens zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung ein. Die Veranstaltung bietet den Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, direkt mit ihren Bundestagsabgeordneten über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Entwürfe zu diskutieren. Daneben wird über die bisherige Praxis um Umgang mit Patientenverfügungen berichtet: Welche Bedeutung haben Patientenverfügungen? Welche Probleme treten in der praktischen Anwendung auf? Schaffen die drei Gesetzentwürfe wirklich mehr Rechtssicherheit als bisher? Welche Auswirkungen hätten die Gesetze auf die bisherigen Patientenverfügungen?

Die Humanistische Union lädt alle Interessierten herzlich zu der Veranstaltung ein.
Der Eintritt ist frei!

Die Humanistische Union e.V. (HU) ist eine bundesweit tätige Bürgerrechtsorganisation, 1961 in München gegründet, die unabhängig von Parteien, Religionen und Weltanschauungen arbeitet. Neben dem Erhalt klassischer Bürger- und Menschenrechte (wie dem Datenschutz) engagiert sich die Humanistische Union seit 30 Jahren für das Recht auf einen menschenwürdigen Tod. Dazu gehört auch die verbindliche Anerkennung von Patientenverfügungen: Seit 1978 stellen wir Muster solcher Verfügungen bereit, haben immer wieder eine gesetzliche Regelung gefordert. Selbstbestimmung heißt für uns auch, über Art und Zeitpunkt seines Todes selbst entscheiden zu können.

Die Veranstaltung „Selbstbestimmung am Lebensende?“ wird von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Wir danken für die Unterstützung.

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