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Antrag 3: Verfas­sungs­be­schwerde gegen Rundfunk­bei­trag

14. September 2011
Datum: Dienstag, 01. Januar 2013

Protest gegen neuen Rundfunkbeitrag

Ab 1.1.2013 wird der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgewandelt, d.h. die GEZ fordert nicht mehr „Rundfunkgebühren”, sondern „Rundfunkbeiträge” ein.
Dies bedeutet allerdings eine gravierende Änderung: Es sind keine Gebühren mehr fällig für Fernseh-Zweitgeräte, z.B. in Ferienwohnungen, für Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen usw. – dafür aber ein „Rundfunkbeitrag” in Höhe der früheren Fernsehgebühren von 17,98 Euro/Monat von jedem Haushalt, auch wenn keine Fernsehmöglichkeit vorhanden ist (bisher 5,76 Euro/Monat).

Die HU möge (evtl. zusammen mit anderen Institutionen) dagegen Verfassungsklage erheben.

Begründung:

1. Sozialer Aspekt: Es gibt Menschen, die netto nur so viel wie den „Hartz IV-Satz” oder 50 bis 100 Euro darüber haben: Niedriglöhner oder Rentner (von denen schon jetzt 11,5 % unterhalb der Armutsgrenze leben). Wenn diese Menschen aus finanziellen Gründen auf Fernsehen verzichten, um sich leisten zu können, was ihnen wichtiger ist, so müssen sie ab 2013 für ihr Radio mehr als das dreifache bezahlen. – Das sind pro Jahr 146,64 Euro ohne Gegenleistung, – während einige Wohlhabende weniger zahlen, denn die Änderung soll „aufkommensneutral” sein. (siehe Anlage 1)

2. Gesellschaftspolitischer Aspekt: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten möchten eine „verlässliche finanzielle Grundlage” haben um ihren gesellschaftspolitischen Auftrag zu erfüllen: Dann müsste die Gesellschaft die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch einen Solidarbeitrag finanzieren, der einkommensabhängig und pro Person – nicht Haushalt – erhoben werden müsste.
Indes machen die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten nicht den Eindruck, sich von Werbung und Quotenjägerei zu verabschieden. (siehe Anlagen 2 u. 3).
Es ist abzusehen, dass die „Beiträge“ ab 2015 steigen werden, denn das marktwirtschaftliche Prinzip der Preisregulierung durch das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage ist außer kraft gesetzt. – Es kann sich ja niemand gegen steigende „Beiträge” wehren!

3. Menschenrechts-Aspekt: Dieser Staatsvertrag ist ein absolutes Novum in unserer Geschichte und verstößt gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien: Menschen sollen für eine Dienstleistung zahlen, die sie nicht beziehen wollen, ja nicht einmal beziehen können!

Zur Zusammenarbeit kämen infrage: die Verbraucherzentralen, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Sozialverband VdK Deutschland, die Verbraucher Initiative e.V. (Berlin)

Antragstellerin:
Helgrid Hinze (Hamburg)

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