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Antrag 5: Elternzeit fifty-fifty

14. September 2011
Datum: Mittwoch, 18. Juli 2007

Volle Elternzeit nur noch bei familiärer Gleichberechtigung.

Situation:

Seit 5 Jahren gilt in Deutschland eine auf den ersten Blick fortschrittliche Regelung der Elternzeit: sie stellt es Vater und Mutter frei, wie sie die Elternmonate (Beurlaubung+Elterngeld ) unter sich aufteilen. Minimal 2 und maximal 12 Monate pro Elternteil sind möglich, insgesamt 14 Monate. Die Erfahrung hat gezeigt: Mütter nützen die 12 Monate und – wenige – Väter nehmen die restlichen 2 Monate. Die konventionelle Rollenverteilung wird so fortgesetzt.

Antrag:

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, eine neue Regelung der Elternzeit zu erarbeiten und daraus eine politische Initiative entwickeln.
Ein neues Gesetz soll die Elternzeit für beide Teile obligatorisch gleich festsetzen. Diese Zeiten sind nicht auf den Partner/die Partnerin übertragbar.
Die Arbeitgeber werden damit verpflichtet, nach einer Geburt sowohl die Mutter 7 Monate frei zu stellen, wie auch den Vater 7 Monate. Ein Arbeitgeber müsste dann bei der Einstellung eines Mannes ebenso mit Babypausen rechnen, wie bei einer Frau.

Begründung:

1.) Die Diskriminierungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt. Ein solches Gesetz, das für Arbeitgeber das Risiko des Elternurlaubs auf beide Geschlechter verteilt, würde helfen, die Benachteiligung von Frauen bei Einstellung, Bezahlung und Beförderung endlich wirksam abzubauen. Die Lohnbenachteiligung z.B. hat sich in den vergangenen 40 Jahren trotz aller Appelle nicht geändert!

2.) Der Gedanke von Vaterschafts-Pflichtpausen mag zuerst befremden. Dieses Befremden rief die HU auch – vor 30 Jahren – hervor, als sie forderte, im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes die Quotierung in allen Bereichen und auf allen Ebenen einzuführen.
Alle Appelle der Regierung haben z.B. die Wirtschaft bisher nicht veranlassen können, die Aufstiegschancen für Frauen zu verbessern. Nur in der Politik hat sich etwas geändert und da nur durch Zwang: Erst seit die Parteien – unterschiedlich bereitwillig und unterschiedlich rigoros – die Quotierung eingeführt haben, hat sich die Zahl der weiblichen Abgeordneten und der Ministerinnen merklich geändert.

3.) Inzwischen beauftragt das Grundgesetz in Art. 3 GG den Staat ausdrücklich, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Ergänzung des Art. 3 durch HU Initiative „Frauen in bester Verfassung“). Dies ist ein Instrument!

4.) EU-Arbeitskommissar Spidla hat eine Regelung für Europa vorgeschlagen, die Vätern die Babypause zur Pflicht macht (Spiegel v. 18.7.2007). In Frankreich hat Laurence Parisot, Präsidentin des französischen Unternehmerverbands Medef, die Notwendigkeit eines solchen „Zwangsurlaubs für Väter“ postuliert und konkrete Vorschläge ihres Verbandes angekündigt (SZ v. 25.3.2011).

5.) Die HU wäre die erste Organisation in Deutschland, die ein solches Gesetz fordert. Der Pflichturlaub für Väter könnte jetzt der entscheidende Schritt zur Gendergerechtigkeit werden.

6.) Dass dieses Gesetz die Beziehung zwischen Vätern und ihren Kindern stärkt, liegt auf der Hand. Und damit wird ein solches Gesetz gleichzeitig zu einer Männerförderungsmaßnahme.

Antragstellerinnen:
Heide Hering und Helga Killinger (München)

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