Beitragsbild PREMIERE: Der Fall Modrow. Ein Film über die Strafprozesse gegen Hans Modrow
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PREMIERE: Der Fall Modrow. Ein Film über die Straf­pro­zesse gegen Hans Modrow

27. Mai 2011
Datum: Freitag, 27. Mai 2011
Uhrzeit:19:30:00 Uhr

Freitag, 27. Mai 2011 um 19.30 Uhr

Filmtheater Schauburg, Königsbrücker Straße 55, Dresden

PREMIERE: Der Fall Modrow. Ein Film über die Strafprozesse gegen Hans Modrow

Der Fall Modrow
Gesamtlänge: 87 Minuten
Produktion & Drehbuch: Rosemarie Will unter Mitarbeit von Karoline Kleinert
Kamera: Magda Greßmann
Schnitt: Karoline Kleinert

Dr. Hans Modrow galt in der Zeit der sowjetischen Perestroika im Westen wie im Osten als der Hoffnungsträger in der DDR. Als die Wende kam, wurde er Ministerpräsident der DDR. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden gegen Hans Modrow zwei Strafver­fahren wegen Wahl­fälschung und wegen Meineides durchgeführt. Der Film berichtet über diese Prozesse, soweit sie in Dresden stattgefunden haben. Im Film werden dazu die Verfahrensbeteiligten interviewt.

Normalerweise sollen Richter nur durch ihre Urteile sprechen und ansonsten schweigen. Im Fall Modrow ist es anders: Richter und Staatsanwälte waren bereit, vor der Kamera zu offenbaren, was sie in den Prozessen gegen Hans Modrow bewegt hat. Im Einzelnen stellten sich den Interviews:

  • Dr. Hans Modrow, Angeklagter
  • Dr. Friedrich Wolff, Strafverteidiger
  • Rainer Lips, Vorsitzender Richter der erstinstanzlichen Verfahren wegen Wahlfälschung und Meineides
  • Thomas Spiegelhalter, Vorsitzender Richter im letztinstanzlichen Wahlfälschungsprozess
  • Hans-Peter Kotyrba, Vorsitzender Richter im letztinstanzlichen Prozess wegen Meineides
  • Martin Uebele, Staatsanwalt im Wahlfälschungsprozess
  • Helmut Renz, Staatsanwalt im Meineidsprozess.

Obwohl die Protagonisten des Films – bis auf den Angeklagten – alle Juristen sind, richtet sich der Film nicht nur an ein Fachpublikum. Es ist ein Film für zeitgeschichtlich und politisch Interessierte, die immer schon wissen wollten, wie die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit durch die bundesdeutsche Justiz funktionierte. Die Interviewten sprechen nicht viel über strafrechtliche Details, sondern zuerst über sich selbst, über die Hintergründe, Motive und Emotionen während der Prozesse. Sie beziehen Stellung zu der Frage, ob diese Prozesse politische Prozesse waren und was durch sie ihrer Meinung nach bewirkt wurde. Die Zuschauer hören sieben verschiedene Positionen darüber, welchen Sinn es hatte, die DDR-Vergangenheit mit den Mitteln der Strafjustiz aufzuarbeiten. 

Der Film ist entstanden als Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative. Er wurde gefördert von der Landes­zentra­le für politische Bildung Brandenburg und der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

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