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Die verfas­sungs­wid­rige Finan­zie­rung der Kirchen durch den Staat

21. September 2011
Datum: Mittwoch, 21. September 2011
Uhrzeit:19:00:00 Uhr

Mittwoch, 21. September 2011 um 19 Uhr

Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, Berlin

Seit der Weimarer Verfassung von 1919, also seit mittlerweile 92 Jahren, besteht in Deutschland der Auftrag, die aus feudalen, vordemokratischen Zeiten stammenden Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Geschehen ist seither nichts. Stattdessen zahlen die Bundesländer (mit Ausnahme Bremens und Hamburgs) weiterhin jedes Jahr pauschale Beträge an die evangelische und die katholische Kirche, derzeit ca. 460 Millionen Euro jährlich, Tendenz steigend. Seit 1949 haben Bund und Länder (und auch die DDR) insgesamt 14 Milliarden Euro (Nominalwert) an Staatsleistungen an die beiden christlichen Kirchen gezahlt. Deutlicher kann man ein Verfassungsgebot kaum ignorieren.

Die Humanistische Union hat in diesem Jahr erstmals den Umfang der gesamten Staatsleistungen an die Kirchen recherchiert und die Zahlen veröffentlicht. Zusammen mit den Daten hat sie einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt. Eine baldige Umsetzung des Ablösegebotes ist auch aus haushalterischer Sicht dringend geboten: Es ist nicht einsichtig, warum die hoch verschuldeten öffentlichen Hände jährlich 460 Millionen Euro an zwei Kirchen zahlen, die selbst schuldenfrei und vermögend sind.

Carsten Frerk wird auf der Veranstaltung die Recherchen zu den Staatsleistungen darstellen: Wie hat die Humanistische Union die Höhe der Zahlungen ermittelt. Mit welchen vermeintlich, historischen Argumenten werden sie heute noch begründet.

Die Humanistische Union fordert seit Jahrzehnten die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen. Eine Einstellung der Zahlungen würde weder die Existenz der Kirchen gefährden (die Staatsleistungen machen weniger als 5% des Kirchenhaushaltes aus), noch ist die Finanzierung wohltätiger-sozialer Dienste davon betroffen – diese werden in anderer Form bezuschusst. Bei den Staatsleistungen handelt es sich um Zuwendungen ohne jegliche Zweckbindung. Sie werden von allen Steuerzahlern ohne Rücksicht auf ihre Religionszugehörigkeit getragen.

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