Beitragsbild Tatort Gutfleischstraße. Rechtswidriger Polizeigewahrsam. Vortrag von Jörg Bergstedt
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Tatort Gutfleisch­straße. Rechts­wid­riger Polizei­ge­wahr­sam. Vortrag von Jörg Bergstedt

10. November 2011
Datum: Donnerstag, 10. November 2011
Uhrzeit:20:00:00 Uhr

Donnerstag, 10. November 2011 um 20:00 Uhr

Club Voltaire, Frankfurt, Kleine Hochstr. 5

(Nähe Fressgass‘ / Alte Oper)

Tatort Gutfleischstraße. Rechtswidriger Polizeigewahrsam. Vortrag von Jörg Bergstedt

Tatort Gutfleischstraße. Rechtswidriger Polizeigewahrsam
Die Polizei: als „unser Freund und Helfer“ verfolgt sie Verbrecher und bringt Gewalttäter zur Raison. Was aber, wenn die Polizei Unschuldige festnimmt? Personen in Gewahrsam steckt, von denen sie weiß, dass sie mit der Tat nichts zu tun haben?

Sowas komme nur in abgelegenen Diktaturen vor? Leider nein – das Oberlandesgericht Frankfurt verglich das rechtswidrige Verhalten der Gießener Polizei mit der „Schutzhaft“ aus der „Nazizeit“ (Az.: 20 W 221 / 06) und stellte fest, dass die Ingewahrsamnahme von Jörg Bergstedt rechtswidrig war. Wer aber war der Rechtsbrecher? Weil die Staatsanwaltschaft niemanden ermittelt hat, führt Bergstedt jetzt ein Klageerzwingungsverfahren.

Wieweit der damalige Innenminister Volker Bouffier über die rechtswidrige Festnahme des Politaktivisten informiert war, recherchiert die Frankfurter Rundschau. Die Humanistische Union hat Jörg Bergstedt eingeladen: am

Donnerstag, den 10. November 2011
um 20:00 Uhr
im Club Voltaire, Frankfurt, Kleine Hochstraße 5

berichtet er von nächtlichem Federballspiel und dessen überraschenden Folgen. Während eine polizeibekannte Person ein Graffiti ans Nachbarhaus des heutigen Ministerpräsidenten Bouffier sprayte, observierte die Polizei den Anarchisten Bergstedt beim Federballspiel vor dem Justizgebäude – in einem ganz anderem Stadtteil. Den (bekannten) Sprayer ließ die Polizei (aus „taktischen Gründen“) laufen – stattdessen nahm sie den Politaktivisten fest.

Das Polizeipräsidium Mittelhessen beantragte Freiheitsentziehung. Die Obervation war in der Akte vermerkt – doch der Amtsrichter schrieb daneben ein vielsagendes „nicht Sagen!“ und ordnete Unterbindungsgewahrsam an. Erst das Oberlandesgericht Frankfurt stellte fest, dass die Ingewahrsamnahme „insgesamt rechtswidrig“ war. Nach welchen Kriterien arbeitet die Gießener Justiz? Welche Vorgeschichte hat die Affäre? Welche Folgen zeitigt sie?

Ob der Landtag einen Untersuchungsausschuss einrichten wird, können wir nicht voraussagen – aber dem Betroffenen jetzt das Wort geben (wie immer mit anschließender Diskussion). Eine ausführliche Dokumentation hat Jörg Bergstedt im Verlag Seitenhieb veröffentlicht.

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