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Antrag 3: Bereit­stel­lung von Rücklagen aus dem Vereins­ver­mögen für die Organi­sa­ti­ons­ent­wick­lung

13. April 2013
Datum: Sonntag, 28. September 1997

Finanzantrag an die Delegiertenkonferenz

Die Delegier­ten­kon­fe­renz möge beschlie­ßen:

Für die Verbesserung der Außendarstellung, der Kampagnenarbeit und den Ausbau des Fundraisings der Humanistischen Union wird dem Bundesvorstand gestattet, innerhalb der nächsten drei Jahre zusätzlich zu den jährlich maximal 10% der Rücklagen des Vereinsvermögens bis zu 35.000 Euro zu verwenden. Vorstand und Geschäftsführung werden über die Umsetzung dieser Vorhaben den Mitgliedertreffen (Delegierten-/Mitgliederversammlung und Verbandstage) jährlich Bericht erstatten.

Begründung:

Die Humanistische Union verfügt derzeit (Stand: 12/2012) über freie Rücklagen im Vereinsvermögen i.H.v. 190.657 €. Davon darf der Bundesvorstand laut Beschluss der 15. Ordentlichen Delegiertenkonferenz vom 27./28.9.1997 in Hannover jährlich maximal 10% verbrauchen; höhere Zugriffe auf die Rücklagen bedürfen einer vorherigen Zustimmung durch die Mitglieder (Delegiertenversammlung). Um diese Zustimmung wird hiermit gebeten.

Bundesvorstand und Geschäftsführung haben im vergangenen Jahr einen Vorantrag auf sog. Basisförderung durch die Bewegungsstiftung gestellt. Dieser hat das primäre Ziel, die Kampagnenfähigkeit der HU (das meint die Zusammenarbeit ihrer verschiedenen Organisationsteile und die zielgerichtete, politische Wirksamkeit) zu verbessern. Die zugrundeliegenden Einschätzungen über die Organisationsschwächen des Verbandes sowie die möglichen Schritte, daran etwas zu ändern, waren Gegenstand einer Klausurtagung (06/2012) und des letzten Verbandstages (09/2012). Im Mai wird die Bewegungsstiftung voraussichtlich über diesen Antrag entscheiden. Wird er bewilligt, erhält die HU für die Umsetzung dieser Vorhaben in den nächsten drei Jahren bis zu 70.000 € von der Stiftung – unter der Voraussetzung, dass sie sich mit Eigenmitteln in der oben genannten Höhe aus ihrem (im Vergleich zu anderen Verbänden relativ hohen) Vereinsvermögen an den zu erwartenden Projektkosten beteiligt.

Die Gelder sollen genutzt werden, um:

  • Regionalgruppen bei ihren Aktivitäten zu den Themen Polizeikontrolle, Verfassungsschutz und Staatskirchenleistungen zu unterstützen und Aktionsmaterialien dafür zu erstellen
  • Informations- und Werbematerialien für zentrale HU-Themen zu erarbeiten
  • die Webseite der HU zu erneuern
  • ein Fundraising-Konzept für die HU zu entwickeln.

Für die konkreten Pläne wird auf den beigefügten Förderantrag vom April 2013 verwiesen. [Dieser liegt auf der DK als Tischvorlage aus bzw. kann in der Bundesgeschäftsstelle der HU abgerufen werden.]

Bundesvorstand der Humanistischen Union
Berlin, am 13.4.2013

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