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Antrag 8: Änderungs­an­trag zum Antrag 5

26. Mai 2013
Datum: Sonntag, 26. Mai 2013

(Die Humanistische Union und die Religion – eine Positionsbestimmung)

In dem Antrag werden §2 Nr. 1 und 2 der Satzung wörtlich zitiert. §2 Nr. 3 der Satzung („die Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind, gegenüber Machtansprüchen konfessioneller und weltanschaulicher Gruppen zu wahren suchen“) und §3 der Satzung („Der Verein lehnt alle Tendenzen ab, welche an die Stelle der freiheitlich-demokratischen Ordnung, wie sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorsieht, eine weltanschaulich gebundene Ordnung setzen wollen.“) werden dagegen nur mittelbar und an verschiedenen Stellen des Antrags angesprochen.

Die HU-Position im Verhältnis von Staat – Religionsgemeinschaften – individueller Religionsfreiheit wird dadurch nicht hinreichend deutlich. Innerhalb und außerhalb der HU könnte der Antrag so verstanden werden, dass die Verwirklichung der Trennung von Staat und Kirche nicht mehr von besonderer Bedeutung ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen, schlage ich vor, in dem Antrag am Schluss des Absatzes 4 oder in einem besonderen Absatz folgende Klarstellung einzufügen:

Grundlage für die Verwirklichung der strikten Trennung von Staat und Kirche bilden die „Thesen zum Staat-Kirche-Verhältnis“ von 1995. Sie wurden mit Begründung in der HU-Broschüre „Trennung von Staat und Kirche“ veröffentlicht. Die „Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung“ als Gegengewicht zu dem traditionellen Staatskirchenrechts-Verständnis der „Essener Gespräche“ werden fortgesetzt.

Antragsteller: Gerhard Saborowski, Hannover

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