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3. Änderung der Daten­schutz­ord­nung

05. Oktober 2015
Datum: Sonntag, 14. Juni 2009

Erlaubnis der Auftragsdatenverarbeitung für Versandzwecke sowie redaktionelle Klarstellungen

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:

Die Datenschutzordnung der Humanistischen Union in der derzeit gültigen Fassung vom 14.06.2009 wird in folgenden Abschnitten geändert:

1. Die Überschrift von Abschnitt 2 wird ergänzt und lautet jetzt: „2 Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten“.

2. Der 1. Absatz von Abschnitt 2 wird wie folgt neu gefasst: „Für Nicht-Vereinsmitglieder: Zur Kontaktaufnahme mit der Humanistischen Union über E-Mail oder Webformulare besteht die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften). Die angegebenen persönlichen Daten werden vereinsintern nur für die Übersendung der gewünschten Veröffentlichungen oder Informationen bzw. für die explizit genannten anderen Zwecke (etwa: die Zusendung von Spendennachweisen) genutzt.

3. Dem 2. Absatz von Abschnitt 2 wird folgender Vorsatz zugefügt: „Für Mitglieder:“.

4. Der vorletzte Absatz von Abschnitt 2 lautet neu: „Diese Informationen werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert und sind nur den Beschäftigten der Bundesgeschäftsstelle, dem Bundesvorstand sowie ggf. den Beauftragten der jeweiligen Orts-, Regional- oder Landesverbände (s. Abschnitt 4) zugänglich.

5. In Abschnitt 4 wird folgender Absatz 4 neu eingefügt (der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5): „Für die Abwicklung von Massensendungen dürfen die Adressdaten der Empfänger/ innen an externe Dienstleister übermittelt werden. Die Dienstleister sind durch einen schriftlichen Vertrag darauf zu verpflichten dass: sie das Datengeheimnis einhalten; die übermittelten Daten nur für die Ausführung der beauftragten Leistungen nutzen; eine Weitergabe der Daten untersagt ist sowie die übermittelten Daten nach Ausführung zu löschen sind.

Begründung:

Die Änderungsvorschläge Nr. 1 bis 3 bezwecken lediglich redaktionelle Klarstellungen, indem die Regeln für Mitglieder/Nichtmitglieder klar ausgewiesen werden.

Der Änderungsvorschlag Nr. 4 ist eine redaktionelle Klarstellung, um an dieser Stelle die Aufzählung all jener, die auf die Mitgliederdaten zugreifen dürfen, vollständig zu machen. (Bisher fehlten an dieser Stelle die Beauftragten der Orts-/Regional-/Landesverbände, die im 4. Abschnitt der Datenschutzordnung beschrieben werden.)

Der einzige substantielle Änderungsvorschlag ist Nummer 5: Hierbei geht es um die Erlaubnis, die Adressdaten für die Erledigung von Versandaufgaben an externe Dienstleister übergeben zu dürfen. Die bisherige Datenschutzordnung schließt eine solche Weitergabe strikt aus. Alle Versandaufgaben werden deshalb bisher von den Mitarbeiter/innen der Bundesgeschäftsstelle erledigt. Insbesondere die Versendung der Grundrechte-Reporte (1x jährlich), aber auch der Zeitschrift vorgänge (bis zu 4x jährlich) sind nicht nur zeitaufwändig, sondern stellen auch eine physische Belastung dar, da sich die Geschäftsstelle in der 2. Etage des Hauses der Demokratie und Menschenrechte befindet. Wir möchten derartig umfangreiche Versandaufgaben deshalb gern von externen Dienstleistern ausführen lassen, auch um die ohnehin knappe Arbeitszeit unserer Mitarbeiter/innen zu schonen. Den Dienstleistern sollen mit der vorgeschlagenen Regelung strikte Vorgaben für einen datenschutzgerechten Umgang mit den übergebenen Adressdaten gemacht werden.

Antragsteller:
Bundesvorstand der Humanistischen Union

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