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Keine Wohnsitz­auf­lagen für anerkannte Flüchtlinge

09. September 2016
Datum: Donnerstag, 01. September 2016

Antrag an und Diskussionsvorschlag für die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union 2016

Antrag:

Die Humanistische Union lehnt die Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge und fordert die Landesregierungen auf, diese nicht anzuwenden. Die Humanistische Union unterstützt eine entsprechende Musterklage.

Begründung:

Das im September in Kraft getretene Integrationsgesetz sieht die Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete vor. Bayern macht als erstes Bundesland von dem Gesetz Gebrauch. Seit dem 1. September dürfen die Bezirksregierungen im Freistaat anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben.

Die HU hat sich in der Vergangenheit mit anderen Verbänden und Vereinen für die Abschaffung der Residenzpflicht eingesetzt. Nachdem die Residenzpflicht in den meisten Bundesländern nicht mehr angewandt wird, ist nun eine „neue“ Fassung der grundgesetzwidrigen Einschränkung der Wohnsitzwahl und der Bewegungsfreiheit vom Bundestag beschlossen worden. Die Anwendung des Gesetzes ist jetzt nur noch auf dem Klageweg zu verhindern. Es ist davon auszugehen, dass eine Klage erfolgversprechend ist. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht in den Wohnsitzauflagen einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.

Antragstellerin: Helga Lenz, HU Lübeck

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