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Wie weit geht die Freiheit beim Sterben?

09. Mai 2019
Datum: Donnerstag, 09. Mai 2019
Uhrzeit:12:30:00 Uhr

Fachtagung am Donnerstag, 9. Mai 2019, von 12:30 bis 19:00 Uhr in Berlin

Humboldt-Universität, Lichthof (Ost) im Hauptgebäude

Unter den Linden 6, 10117 Berlin

Anmeldung über die Friedrich-Naumann-Stiftung

Wie weit geht die Freiheit beim Sterben?

Dass jeder über sein Sterben selbst entscheiden kann, ist durch die Grundrechte im Grundgesetz geschützt und wird auch vom Gesetzgeber weitgehend anerkannt. Mit den 2009 erfolgten gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung wurde ein wichtiger Liberalisierungsschritt gegangen, den der Gesetzgeber aber sechs Jahre später durch die repressive Regelung des § 217 StGB konterkariert hat. Der Umgang mit dem Suizid ist deshalb in Deutschland nur scheinbar liberal. Zwar gibt es kein strafrechtliches Verbot der Selbsttötung, und auch die Suizidassistenz ist grundsätzlich straffrei, dem stehen aber drei Verbote entgegen:

  • § 217 StGB, das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, 
  • die berufsrechtlichen Verbote ärztlicher Suizidassistenz durch einige Landesärztekammern und
  • die staatliche Weigerung, entgegen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. März 2017 (Az. BVerwG 3 C 19.15), in bestimmten Fällen ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen.

Die Veranstalterinnen – die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, die Friedrich-Naumann-Stiftung und die Humboldt-Initiative – treten konsequent für eine Liberalisierung der Sterbehilfe ein und stellen mit Blick auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB noch einmal die damit verbundenen Probleme zur Diskussion.

Sie laden deshalb zu einer öffentlichen Fachtagung am 9. Mai 2019 in Berlin ein.

Programm

12:30 Uhr  Kleiner Imbiss

13:00 Uhr  Begrüßung
Annett Witte (Stellv. Hauptgeschäftsführerin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit), Werner Koep-Kerstin (Vorstandsvorsitzender der Humanistischen Union e.V.)

13:30 Uhr  Ist § 217 StGB verfassungsgemäß?
Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Universität Mainz) und Prof. Dr. Steffen Augsberg (Universität Gießen)
Moderation: Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union)

15:00 Uhr  Kaffeepause

15:30 Uhr  § 217 StGB und das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidassistenz
Prof. Dr. Eric Hilgendorf (Universität Würzburg), Martina Jaklin (Leiterin Berufsrecht, Landesärztekammer Berlin), PD Dr. Johann F. Spittler (Arzt, Bochum)
Moderation: Prof. Dr. Elisa Hoven (Universität Leipzig)

17:00 Uhr  Kaffeepause

17:30 Uhr  § 217 StGB und das tödliche Medikament
Prof. Dr. Reinhard Merkel (Universität Hamburg), Prof. Dr. Peter Dabrock (Universität Erlangen-Nürnberg)
Moderation: Dr. Maximilian Spohr (Friedrich-Naumann-Stiftung)

19:00 Uhr  Ende der Tagung

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