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Den Bock zum Gärtner gemacht?

01. Dezember 1999
Datum: Donnerstag, 12. November 1998

Helmut Kramer

Aus: vorgänge Nr. 148 (Heft 4/1999), S.17-19

Ebenso wie die Bundeszentrale für politische Bildung hat auch die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (NLzP) die Aufgabe, auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes den demokratischen Gedanken zu festigen und zu verbreiten. Wie — und mit welchen politischen Prämissen sowie Qualitätsstandards — die Zentralen für politische Bildung ihrer Aufgabe tatsächlich nachkommen, geht die Öffentlichkeit in hohem Maße an. Die Wirklichkeit wird diesem Öffentlichkeitsgebot nicht gerecht: Ausgerechnet die der Vermittlung demokratischer Werte und Haltungen dienenden Bildungsinstitutionen, denen es zur Aufgabe gemacht ist, den Bürger aufzuklären, ihn zum kritischen Denken und dazu zu befähigen, möglichst selbständig alle Argumente und Aspekte in sein politisches Handeln einzubeziehen, betreiben ihr Geschäft nahezu völlig im Windschatten der Kritik und demokratischen Kontrolle. Nur selten erfährt die Öffentlichkeit etwas über wichtige Vorgänge wie die personelle Rekrutierung der Bildungszentralen, über ihre inneren Strukturen oder etwas über das merkwürdige Beziehungsgeflecht zwischen den von der Institution hinzugezogenen Tagungsreferenten und Autoren und der Bildungszentrale selbst. Um öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen, muß ein Skandal schon recht handfest daherkommen. Die Niersächsische Landeszentrale hat es geschafft.

Es begann mit einer Änderung der Geschäftsverteilung bei der NLzP. Auf Bundesebene ist das Land Niedersachsen im Bildungsbereich zur NS-Justiz und der übrigen juristischen Zeitgeschichte nach wie vor führend. In den letzten Jahren ist das Ansehen dieser Tagungen der Deutschen Richterakademie noch gestiegen.(1) Bis Anfang 1996 ließ sich dies auch von den Paralleltagungen auf Landesebene sagen. Weil sie aus haushaltstechnischen Gründen nicht vom Justizministerium, sondern von der NLzP durchgeführt wurden, hatte das Sagen hier allerdings die NLzP mit ihrem langjährigen Direktor Dr. Wolfgang Scheel. Um sein auf Vergangenheitsentsorgung gerichtetes geschichtspolitisches Vorverständnis durchzusetzen, zerschlug er 1996 im Wege einer Geschäftsverteilungsmanipulation die einheitliche Zuständigkeit für die Gedenkstätte zur NS-Justiz in Wolfenbüttel und für die Tagungen zur NS-Justiz und übertrug die Tagungszuständigkeit auf den Leitenden Regierungsdirektor Dr. Uwe Dempwolff.

In wessen Hände ausgerechnet ein derart sensibler Bereich der politischen Bildung gelegt war, konnten aufmerksame Leser — erst andeutungsweise, dann sehr konkret — der niedersächsischen und überregionalen Presse entnehmen, immer wieder unter Hinweis auf die Agitation des Dr. Dempwolff im Sinne der „Neuen Rechten”.

Die Neue Rechte — zu der sich Dr. Dempwolff zumindest in internen Gesprächen bekannt hat — läßt sich mit dem Rechtsradikalismus nicht gleichsetzen. Was beide miteinander verbindet, sind die Relativierung der NS-Verbrechen und die Bestrebungen, über eine Verdrängung deutscher Schuld die deutsche Nation zu einer im Kern unbefleckten Größe zumachen. Eine von Lernprozessen begleitete Vergangenheitsaufarbeitung, insbesondere mit Blick auf die beschämende Art, in der die bundesdeutsche Justiz mit den NS-Gewaltverbrechen und mit dem Versagen der Juristen im Dritten Reich umgegangen sind, hat nach Ansicht der Protagonisten der Neuen Rechten zu einem „durch Umerziehung und Selbstzweifel geschwächten Deutschland” geführt und muß deshalb durch einen „Rückruf in die Geschichte” ersetzt werden. So zählt einer der Lieblingsreferenten des Dr. Dempwolff die berühmte, maßvolle Rede Richard von Weizsäckers zu den „widerwärtigen Begleiterscheinungen des Jahres 1985”.

Tatsächlich hat die Bundesrepublik ihr demokratisches Selbstverständnis aber erst in der Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht gewonnen. Weit über geschichtstheoretische Auseinandersetzungen hinaus geht es der Neuen Rechten also darum, ob die Analyse der NS-Zeit aus einem kritischen und selbstreflektorischen Bezugsrahmen herausgelöst und damit der Boden für ein autoritäres, repressives Staatsverständnis bereitet werden soll. Umgekehrt fällt die kritische Wahrnehmung der NS-Justiz und ihrer Aufarbeitung nach 1945 mit dem Kampf für die Demokratie und eine plurale Justiz zusammen.

Es war deshalb nur konsequent, daß Wissenschaftler, die zu einer Beschweigung oder Verklärung der wenig ruhmreichen Nachgeschichte der NS-Justiz in der Frühzeit der Bundesrepublik nicht bereit waren, unter dem neuen Referatsleiter sogleich eine Vortragssperre erhielten. Auch in organisatorischer Hinsicht gab es einen merklichen Niedergang der Tagungen. Mehrere Tagungen fielen ganz aus, weil die Ausschreibungen zu spät erfolgten.

Das alles schien sich noch im Spielraum eines zur politischen Ausgewogenheit verpflichteten Beamten zu bewegen. Anlaß zu einer ersten — noch vorsichtigen Reaktion des Kultusministeriums — gab eine von Dr. Dempwolff für die NLzP, also mit öffentlichen Haushaltsmitteln, veranstaltete Tagung, auf der er nationalistische Ideologen ohne Korreferenten für die Neue Rechte werben ließ. Pflichtwidrig verheimlichte er die Tagung gegenüber seinen Kollegen, sogar vor dem Leiter der NLzP. Unter Verzicht auf die übliche Ausschreibung lud er, im verschlossenen Umschlag, nur handverlesene Teilnehmer.

Offenbar ermutigt durch die laxe Dienstaufsicht des damaligen Leiters der NLzP und wohl auch des MK, sah Dr. Dempwolff die Gelegenheit, seine Vorstellungen nationalen Selbstbewußtseins noch wirksamer umzusetzen, als die Ausstellung zu den Verbrechen der Wehrmacht nach Hannover kam. Auf zwei Fachtagungen suchte er je ungefähr 120 Bundeswehroffiziere — überwiegend Ausbilder — mit Aufrechnungsmentalität gegen die Ausstellung einzustimmen. Dies geschah u.a. durch die Verteilung einer Materialsammlung mit Informationen über die von russischen Soldaten an deutschen Gefangenen verübten Verbrechen, begangen „in einer selbst für russische Verhältnisse besonders bestialischen Art.” Das in Wortwahl und Denkmuster rechtsextreme rassenideologische Zitat und andere Texte und Fotos hatte Dr. Dempwolff mit der falschen Quellenangabe „Bundesarchiv/Militärarchiv” versehen, tatsächlich aber einer im seriösen Buchhandel nicht geführten Schrift „Verbrechen an der Wehrmacht, Kriegsgreuel der Roten Armee” entnommen. Das von dem wegen seiner Kontakte zu rechtsradikal durchsetzten Kreisen bekannten Bundeswehr-Professor Franz W. Seidler verfaßte Buch wird überwiegend von solchen Buchversanddiensten angeboten, die sich an nationalistische Bezieher wenden, mit folgender Anpreisung: „Besser als jede Verteidigungsschrift wird dieses Buch sich als schärfste Waffe gegen die diffamierende Anti-Wehrmachts-Ausstellung des Tabakmillionärs Reemtsma erweisen … eine einzige schreiende Anklage gegen eine Armee, die wirklich ungesühnte Verbrechen beging — Stalins Rote Armee.” Als Quelle hatte Dr.Dempwolff, insoweit an seiner Tarnungstaktik festhaltend, „Bundesarchiv” angegeben.

Diesmal reagierte das Kultusministerium entschiedener. Das rechtslastige Informationsmaterial mußte bei der NLzP eingezogen werden. Gegen den Beamten, der seine Kompetenzen zum Zweck der Meinungsmanipulation mißbraucht hatte, wurde ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet; die Entscheidung steht noch aus. Von disziplinären Schritten gegen den illoyalen Leiter der NLzP wurde ausdrücklich nur im Hinblick auf dessen kurz bevorstehende Erreichung des Ruhestandsalters abgesehen. In einer von allen Parteien einstimmig angenommenen Entschließung vom 12. November 1998 verurteilte der Landtag „alle Tendenzen, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu leugnen oder zu verharmlosen oder durch Versuche der Aufrechnung anderer Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen im Ausland zu relativieren.”Ein rechtskonservativer ldeologe, der zudem zum Zweck der Tarnung bewußt elementare Dienstpflichten verletzt, mag in mancherlei staatlichen Funktionen hinnehmbar sein; für die politische Bildung mit ihrer Aufgabe, dem Rechtsradikalismus entschieden entgegen zu treten, ist er nicht tragbar. Das weiß man auch im Kultusministerium. Nur, was soll man anfangen mit einem Bock, den man zum Gärtner der politischen Bildung verbeamtet hat? Bei der Besoldungsstufe A16 wäre die nicht minderunerfreuliche Alternative die Leitung einer Referatsgruppe im Kultusministerium oder eine Schulleiterstelle. So wird Dr. Dempwolff wohl weiter politische Bildung im Sinn der Neuen Rechten betreiben dürfen.Immerhin wird es ihm künftig wohl versagt bleiben, seine einseitigen Vorstellungen auch in die Tagungen zur juristischen Zeitgeschichte einzubringen. Die sachwidrige Zerschlagung der einheitlichen Zuständigkeit für die Gedenkstätte Wolfenbüttel und für die Tagungen zur NS-Justiz wird wieder rückgängig gemacht werden müssen. Nach mehr als drei Jahren wird die Leitung der Tagungen bei der NLzP wieder in sachkundige Hände gelangen.

Nachdenklich stimmen kann allerdings, daß die längst informierten Aufsichtsgremien — das Kultusministerium und das Kuratorium für die NLzP — dem rechtslastigen Treiben jahrelang untätig zugesehen haben und aus ihrer Langmut erst aufgeschreckt wurden, als sich die Tagespresse des Themas annahm. Manchmal hat man den Eindruck, daß diejenigen, die das Wächteramt über die politische Bildung ausüben, selbst des Nachhilfeunterrichts in politischer Bildung bedürfen.

1 vgl. Carola von Paczensky, NJW 1996, S. 1395 ff; Horst Häuser, Betrifft Justiz 1998, S. 274 ff; Joachim Hennig, ÖTVRpfl. Nr. 65, S. 31 ff; Georg Schäfer, Betrifft Justiz Nr. 57, S. 28 ff

Kategorie: vorgänge: Artikel

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