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Ein Jurist aus Freiheits­sinn - Fritz Bauer

01. September 2001
Datum: Montag, 20. Juli 2020

Joachim Perels

aus: vorgänge Nr. 155 ( 3/201), S.219-224

Im Wirken Fritz Bauers (1903 – 1968) spiegelt sich die schmerzende Geschichte der frühen Bundesrepublik. Zurückgekehrt aus dem dänischen und schwedischen Exil, in das er nach neunmonatiger KZ-Haft geflohen war, ist er zunächst Landgerichtsdirektor und später Generalstaatsanwalt in Braunschweig, ehe er 1956 hessischer Generalstaatsanwalt wird. Aus dieser Zeit ist die bittere Selbstbeschreibung überliefert: „In der Justiz lebe ich wie im Exil.“ Oft war er der Resignation nahe, wollte sein Amt aufgeben. Aber Freunde wie Wolfgang Abendroth drängten ihn, seine wichtige Position nicht zu räumen. Konfrontiert mit einstigen Trägern der Nazi-Diktatur, die den Staats- und Justizapparat der jungen Demokratie dominierten, unzähligen Drohanrufen ausgesetzt, nahm Bauer, gerade als entschiedener Gegner des Hitlerregimes, in der Bonner Republik eine – oftmals sogar isolierte – Minderheitsposition ein.

Fritz Bauer, der – ungewöhnlich für einen Generalstaatsanwalt – eine Fülle juristischer, kriminologischer und rechtsgeschichtlicher Arbeiten publizierte, um auf die öffentliche Meinungsbildung Einfluss zu nehmen, war durch die Gedankenwelt eines „realen Humanismus“ (Marx) geprägt. Wichtig war für ihn die Programmatik der Weimarer Sozialdemokratie und ihr liberales und soziales Rechtsdenken. Unter dem Einfluss von Gustav Radbruch bildet sich bei Bauer, der als Amtsgerichtsrat dem gerade 500 Mitglieder zählenden Republikanischem Richterbund angehört, seine rechtliche Einstellung heraus. Mit Radbruch unterscheidet er zwei Juristentypen, den „Juristen aus Ordnungssinn“ und den „aus Freiheitssinn“. Was der Unterschied meint, ergibt sich aus einer Passage in Radbruchs „Einführung in die Rechtswissenschaft“, die sich Bauer als Student in Heidelberg dick unterstreicht: „Der Neigung zur Reglementierung (…) ein Gegengewicht zu bieten, ist die historische Aufgabe des Juristen aus Freiheitssinn, vom Amtsrichter, der Übergriffe der polizeilichen Verordnungsgewalt als solche kennzeichnet, bis zum Verteidiger, der die Kunst gegen unzüchtige Betrachter schützt. Diese Juristen sind Vorposten des Rechtsstaats gegen unseren angeborenen Hang zum Polizeistaat. Rechtstaat ist aber für uns nicht nur ein politischer, sondern ein kultureller Begriff. Er bedeutet, die Wahrung der Freiheit gegen die Ordnung, des Lebens gegen den Verstand, des Zufalls gegen die Regel, der Fülle gegen das Schema.“ Ein Jurist aus Freiheitssinn ist, resümiert Bauer, Anwalt „des Rechts der Menschen und ihrer sozialen Existenz gegen private und staatliche Willkür.“

Aufarbeitung der NS-Despotie

Die Aufarbeitung der – durch eigene Erfahrung vermittelten – rechtzerstörenden Gewalt der NS-Despotie, der er noch im Exil in seinem 1945 in Zürich erschienenen Buch „Kriegsverbrecher vor Gericht“ die Maßstäbe der rechtsstaatlich humanen Normenwelt entgegenstellt, wird zum wichtigsten Schwerpunkt in Bauers Tätigkeit in der Nachkriegsgesellschaft. Wie kein anderer Jurist der Bundesrepublik hat er die – schon psychisch äußerst belastende – juristische und kriminologische Aufhellung der Staatsverbrechen des Dritten Reiches systematisch in Gang gesetzt. Diesen Verbrechen fielen nach einer Berechnung des englischen Hauptanklägers im Nürnberger Prozess, Hardley Shawcross, zwölf Millionen unschuldiger Menschen zum Opfer.

Bauer bringt Schlüsselverfahren gegen Vertreter der Funktionseliten der NS-Diktatur, gegen Ärzte, Justizjuristen und SS-Schergen auf den Weg, die zumeist in die Nachkriegsgesellschaft problemlos integriert waren. Sein Ziel war, die individuelle Verantwortlichkeit für die Verbrechen des Anstaltsmords und der Vernichtung der Juden in den Blick der Öffentlichkeit zu rücken. Hierzu gehörte eine genaue Typologisierung der Täter. In einem 1965 erschienenen Lexikonbeitrag – in jener Zeit steckte die Kriminologie der Staatsverbrechen bei uns noch in den Anfängen – unterscheidet Bauer zwischen Gläubigen (fanatischen NS-Anhängern), Formalisten (jedem Befehl Gehorchenden) und Nutznießern (Kriminellen aus Karrieregründen). Nicht zufällig scheiterten die von Bauer initiierten Verfahren gegen die bürgerlichen Stützen der NS-Despotie. Der bis zur Anklage vorbereitete Prozess gegen Professor Werner Heyde, dem medizinischen Leiter der NS-Euthanasieaktion, der 70.000 Menschen zum Opfer fielen, kam nicht zustande, weil der Angeklagte in der Untersuchungshaft 1964 Selbstmord begehen konnte. Das Verfahren gegen Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte, die sich 1941 auf die Nichtverfolgung der am Anstaltsmord Beteiligten verpflichten ließen und damit den strafrechtlichen Schutz des Lebens preisgaben, wurde 1970 fast stillschweigend eingestellt.

Mit dem Auschwitz-Prozess, der von 1963 bis 1965 in Frankfurt am Main stattfindet, gelingt es Bauer, der einen Zufallsfund eines Journalisten zur Beschönigung der Tötungen im Lager aufnimmt, eine Selbstaufklärung der Gesellschaft umfassend in Gang zu bringen. Dies geschieht insbesondere durch die kontinuierliche, tagebuchartig genaue Presseberichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung durch Bernd Naumann. Problematische Ausführungen des Urteils, das etwa die Täterschaft des Adjutanten des Lagerkommandanten Höß verkennt, tun der öffentlichen Wirkung des Prozesses wenig Abbruch. Ohne Fritz Bauer wäre Peter Weiss‘ Stück „Die Ermittlung“, das sich wesentlich auf die Berichte in der FAZ stützt, nicht geschrieben worden.

Bauer geht es weniger um das Einsperren der Täter als um den Schuldspruch. Für ihn haben die NS-Prozesse die Funktion, das staatlich gestützte höllische Potential unbeschränkter Machtausübung ans Licht zu bringen und das geschändete Recht kontrafaktisch wieder aufzurichten. In einem Rundfunkgespräch von 1963 bestimmt Bauer den Sinn der NS-Prozesse: „Wenn man Christentum und Recht ernst nimmt, dann ist man nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, Nein zu sagen zu dem Befehl: ,Töte da und dort hunderttausend jüdische Kinder, Frauen, Männer‘, ohne dass sie etwas getan haben.“ So gesehen hatten die Prozesse die real unmögliche, aber als Postulat unverzichtbare Funktion, die Grundrechte der Ermordeten nachträglich wieder aufzurichten.

Mit Leidenschaft für das Widerstandsrecht

Die Aufarbeitung der Staatsverbrechen hatte für Bauer eine notwendige positive Kehrseite: Systematisch vergegenwärtigt er das Widerstandsrecht. Wie kein anderer hat Bauer in der Bundesrepublik seine Bedeutung für die Demokratie ins Zentrum gerückt. Die Wahrnehmung des Widerstandsrechts gegenüber – wie es in der hessischen Verfassung heißt – rechtswidrig ausgeübter öffentlicher Gewalt ist die Alternative zur Praxis der staatlichen Zerstörung rechtlicher Schutzpositionen. Bestimmte Widerstandskämpfer wie Helmuth James Graf von Moltke, für den die Entrechtung zahlloser Menschen zum Antrieb seines Handelns wurde,

verkörperten diese Alternative.

Bauer stellt den Zusammenhang zwischen dem Widerstandsrecht und den NS-Prozessen her: „Einer der wichtigsten Aufgaben dieser Prozesse ist es, nicht nur das furchtbare Tatsachenmaterial vorzuführen, sondern eigentlich uns wieder etwas zu lehren, was wir in Deutschland im Laufe der vergangenen hundert Jahre völlig vergessen haben (…). Es ist ganz einfach, jenes Wort (…), das wir schon bei Sokrates finden, aber dann genauso in der Bibel: Du sollst Gott mehr gehorchen denn den Menschen (…). Wenn etwas befohlen wird – sei es durch Gesetz oder Befehl -, was rechtswidrig ist, was also im Widerspruch steht zu den ehernen Geboten, etwa den Zehn Geboten, die eigentlich jedermann beherrschen sollte, dann mußt Du Nein sagen.“ In vielen Vorträgen und einem 1965 erschienenen Buch „Widerstand gegen die Staatsgewalt – Dokumente der Jahrtausende“ entwickelt Bauer seine Position. Er stellt sich gegen die Judikatur des Bundesgerichtshofs, der den Begriff des Widerstands an den Handlungserfolg bindet und damit entleert.

In einem Strafverfahren von 1952 wird Bauers Vergegenwärtigung des Widerstandsrechts auf bedeutsame Weise wirksam. Der stellvertretende Vorsitzende der rechtsextremistischen Deutschen Reichspartei, Otto Ernst Remer, hatte die Widerstandskämpfer des 20.Juli als Hoch- und Landesverräter beschimpft. In einer Situation, in der das Landgericht München dem terroristischen Scheinverfahren gegen Admiral Canaris, Hans v. Dohnanyi und Dietrich Bonhoeffer im KZ Sachsenhausen und im KZ Flossenbürg die Rechtsmäßigkeit zuerkannte und den Widerstandskämpfern, die für die Wiederherstellung des Rechts ihr Leben aufs Spiel setzten, die Anerkennung der Legalität ihres Handelns verweigerte, gelingt es Fritz Bauer, den Remer-Prozess, strategisch durchdacht, unterstützt von theologischen und historischen Gutachtern, zu einer öffentlichen Bühne zu machen, auf der die juristische Legitimität des Widerstands gegen Hitler im einzelnen nachgewiesen wird. Bauers Plädoyer müsste in jedem Schulbuch stehen. Er sagte: „Ein Unrechtsstaat wie das Dritte Reich ist überhaupt nicht hochverratsfähig. Ein Unrechtsstaat, der täglich zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Not-wehr (…). Jedermann war berechtigt, den bedrohten Juden, oder den bedrohten Intelligenzschichten des Auslands Nothilfe zü gewähren.“ Am Ende bekam das Plädoyer eine persönliche Färbung. Der vor Hitler geflohene einstige Emigrant und der Kopf des politischen Widerstands gegen Hitler verbinden sich in einer gemeinsamen Gedankenwelt: „Meine Herren Richter, wenn ich nach vielen langen Jahren vor Ihnen heute die Rütli-Szenen beschwöre, gehen meine eigenen Gedanken zurück zum humanistischen Gymnasium in Stuttgart. Die Schüler des humanistischen Gymnasiums in Stuttgart, darunter Claus Schenk von Stauffenberg, zu dessen Mitschülern ich mich rechnen darf, hatten es als ihre Aufgabe angesehen, das Erbe Schillers zu wahren; denn wir Schüler sahen in uns die Nachfahren der Schüler der Hohen Karls-Schule, in der einst Schiller seine Räuber schrieb, ,in tyrannos‘. Wir haben in unserem Gymnasium den Wilhelm Teil und die Rütli-Szene aufgeführt. Was dort Stauffacher sagte, tat später Stauffenberg. Er und seine Kameraden des 20. Juli, eingedenk dessen, was uns unsere Dichter und Denker gelehrt haben, eingedenk unseres guten alten deutschen Rechts.“

Die juristische Legitimation des Widerstands durch das Landgericht Braunschweig blieb freilich Episode. Die übrige Justiz, allen voran der Bundesgerichtshof, entzog fast durchgehend, unter Berufung auf das NS-Recht und seine Handhabung durch die Nazi-Gerichte, politisch Oppositionellen gegen Hitler die rechtliche Deckung und verdoppelte ihre einstige Verurteilung.

Eine Alternative zum traditionellen Deutschland

Fritz Bauer engagiert sich nicht allein in der Auseinandersetzung mit dem NS-System. Seine Kritik speist sich aus einer geschichtlichen Alternative zum traditionellen Deutschland. Diese Alternative, die als Antriebskraft in ihm wirkt, ist äußerst facettenreich; sie zielt zuförderst auf die Befreiung des Einzelnen, nicht zuletzt des aus seelischer und sozialer Not straffällig Gewordenen. Als Bauer einen Besuch in einem Gefängnis macht, beginnt er seine Ansprache mit den Worten: „Meine Kameraden“ – vielleicht eingedenk von Goethes Wort, es gäbe kein Verbrechen, das er nicht hätte begehen können. Wie eine Selbstwerdung für die Gefangenen aussehen kann, fasst Bauer, dem die große Literatur mehr humane Erkenntnisse vermittelte als manches steiflederne juristische Lehrbuch, in die auf einen Straftäter bezogenen Worte Schillers: „An den Gedanken des Verbrechers liegt uns unendlich mehr als an seinen Taten, und noch weit mehr an den Quellen dieser Gedanken als an den Folgen seiner Taten. Man hat das Erdreich des Vesuvs untersucht, um sich die Entstehung seines Brandes zu erklären; warum schenkt man einer moralischen Erscheinung weniger Aufmerksamkeit als einer physischen? Warum achtet man nicht in eben dem Grade auch die Beschaffenheit und Stellung der Dinge, die einen solchen Menschen umgaben, bis der gesammelte Zunder in seinem Inwendigen Feuer fing? Der Freund der Wahrheit sucht sie in der unveränderlichen Struktur der menschlichen Seele und in den veränderlichen Bedingungen (…) Wenn ich auch keinen der Vorteile hier in Anschlag bringe, welche die Seelenkunde aus solcher Behandlungsart zieht, so behält sie schon allein darum den Vorzug, weil sie den grausamen Hohn und die stolze Sicherheit ausrottet, womit gemeiniglich die ungeprüft aufrechtstehende Tugend auf die gefallene herunterblickt, weil sie den sanften Geist der Duldung verbreitet, ohne welchen kein Flüchtling zurückkehrt, keine Aussöhnung des Gesetzes mit seinen Beleidiger stattfindet, kein angestecktes Glied der Gesellschaft von dem gänzlichen Brande gerettet wird.“

Der Einzelne ist ein gesellschaftliches Wesen. Daher steht für Bauer die Frage einer humanen Struktur der Gesamtgesellschaft im Zentrum. Bauer benutzt nicht die gängigen sozialistischen Zielformeln. Er formuliert ein allzu leicht als idealistisch belächeltes, aber die Achtung vor der Integrität des Anderen einforderndes Postulat: „Auschwitz (kann) nur überwunden werden (…) durch die Brüderlichkeit und Nächstenliebe.“ Bauer verbindet die in der Marxschen Theorie entwickelten Kategorien einer egalitären Wirtschaftsordnung mit den moralischen Impulsen der Bibel, die über einen ökonomischen Begriff einer freien Gesellschaft hinausweisen. „Die Wirksamkeit des Marxschen Ethos und der sozialistischen Bewegung, das bleibend Bedeutende an ihnen (ist), dass ihr Humanismus nicht nur eine große (…) Geste (…) ist, sondern dass es ihnen immer zu-gleich um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung geht, die allen einen angemessenen Teil an den materiellen und geistigen Leistungen sichern muss (…). Humanismus ohne Wirtschafts-, Sozial- und Erziehungspolitik ist bloß Donquichotterie.“ Diese Perspektive ist unabgegolten, gerade weil sie durch einen Abgrund von der gegenwärtigen, mehrheitlich neoliberal gewendeten Sozialdemokratie getrennt ist, die die Gesetze des Kapitalismus, etwa in Gestalt einer sogenannten Ethik der Gewinnmaximierung, nur noch nachvollzieht.

Bauers antizipatorischer Antrieb ist notwendig mit eingreifendem Handeln verbunden. In der Spiegel-Affäre von 1962 interveniert er mit einem glanzvoll liberalen, im Spiegel selber veröffentlichten Artikel gegen die Umfunktionierung des Landesverratsparagraphen in ein Kampfmittel gegen die Pressefreiheit. Als Jürgen Seifert, 1961 als Mitglied des SDS mit anderen aus der SPD ausgeschlossen, sein Buch „Gefahr im Verzuge“ mit einer kritischen Analyse der Pläne für eine Notstandsgesetzgebung veröffentlicht, schreibt Fritz Bauer ein Vorwort und trägt damit zu dessen Verbreitung gerade in den Gewerkschaften bei.

Um einer antiliberalen Rückbildung des Rechts, dem schlecht moralisch aufgeladenen Sexualstrafrecht, der Illegalisierung der Homosexualität, der Einschränkung der Kunstfreiheit, der Aufhebung der Trennung von Staat und Kirche, der Überhöhung der Institution der Ehe, der Einschränkung gewerkschaftlicher Aktionsfreiheit entgegenzutreten, engagiert sich Fritz Bauer in der HUMANISTISCHEN UNION, zu deren Gründungsmitgliedern er zählt. Als Frankfurter Referendare 1967/68 – unter ihnen Jan Gehlsen, Ulrich Stascheit und ich selber – Pläne für eine juristische Zeitschrift entwickeln, die an die Tradition der 1933 verbotenen Justiz, einst Organ des Republikanischen Richterbundes, anknüpfen sollte, unterstützt Bauer sie höchst engagiert. Um die – ihm so wichtige – Zeitschrift preiswert herauszubringen, erwog er sogar, sie in einem hessischen Gefängnis drucken zu lassen. Er lud mit anderen im März 1968 in die Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main zur Gründungsversammlung der Kritischen Justiz ein und bestimmte gemeinsam mit Wolfgang Abendroth die Diskussion. Als das erste Heft der Kritischen Justiz erschien, das auch einen Beitrag von Robert Kempner enthielt, der bereits in der Justiz publiziert hatte, war Fritz Bauer mit erst 65 Jahren gestorben – vielleicht auch aufgrund der bedrückenden Erfahrungen mit dem kalten Vergessen der NS-Zeit. „Sein Tod ist der schmerzlichste Verlust, der das deutsche Rechtsleben nach dem Kriege getroffen hat“, schrieb Richard Schmid. Das Vermächtnis Bauers aber lautet: „Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird.“

Literatur

Bauer, Fritz 1998: Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Frankfurt/Main

Kategorie: vorgänge: Artikel

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