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Was tun gegen den neuen großdeut­schen Natio­na­lis­mus?

30. Mai 1990
Datum: Montag, 03. August 2020

Joachim Perels

aus: Vorgang Nr. 103 (Heft 1/1990), S. 4-5

Wer wissen will, was es mit dem neuen Nationalismus in der Bundesrepublik auf sich hat, der muß einen Blick in den außenpolitischen Teil des Programmentwurfs der „Republikaner“ werfen. Während die Rechtsradikalen, die das gute Wort der Republiktreuen mißbrauchen, innenpolitisch etwas moderater werden und gar der Gleichberechtigung der Frau formell das Wort reden, vertreten sie außenpolitisch umso extremere Ansichten. Im Kern geht es im Programmentwurf darum, die Niederlage und das Zusammenbrechen des Deutschen Nazi-Reiches am 8. Mai 1945 rückgängig zu machen. Einer der wesentlichen Punkte des außenpolitischen Programmentwurfs der „Republikaner“ lautet nämlich, daß der Passus im österreichischen Staatsvertrag über die Nichtigkeit des Anschlusses von Österreich im Jahre 1938 völkerrechtswidrig sei (FAZ, 28. 11. 89). In die gleiche Richtung zielt die Bemerkung, daß die „deutschen Ostgebiete“ und „das Memelland“ nach wie vor zu der offenen deutschen Frage gehörten (ebd.). Die „Republikaner“ träumen den Traum von Großdeutschland und versuchen damit, Wähler zu gewinnen. Das Gefährliche dabei ist, daß sie damit möglicherweise Erfolg haben.

Daß der neue Nationalismus sich so ausbilden kann, liegt auch an Weichenstellungen in der Nachkriegsentwicklung Westdeutschlands. Bestand unter den Alliierten, vor allem in den USA, zunächst die einhellige Auffassung, daß das Deutsche Reich mit dem 8. Mai 1945 und spätestens mit der Übernahme der Obersten Autorität durch die Siegermächte am 5. Juni 1945untergegangen war – womit die territoriale Frage bereits geklärt schien -, so entwickelte sich im Zuge des Kalten Krieges und der Ost-West-Konfrontation die sogenannte Identitätstheorie, die im Gegensatz zu den Ursprungspositionen der Alliierten die Identität von Deutschem Reich und Bundesrepublik behauptete. Diese Theorie, die seit Ende der vierziger Jahre dominierend wird und bis in die Phase der Ostverträge fortwirkt, bildet die problematische Grundlage des neuen Nationalismus, weil sie es ermöglicht, von der irrealen Vorstellung, Deutschland existiere, in den Grenzen von- 1937 fort, auszugehen (vgl. J. Perels: Demokratie und soziale Emanzipation. Hamburg 1988, S. 35 ff.).

Das frühe Bundeverfassungsgericht, das in seiner gewissermaßen heroischen Periode mehrheitlich mit Richtern besetzt war, die entschiedene Gegner des NS-Regimes waren, hat die These der Diskontinuität von Deutschem Reich und Bundesrepublik in seinen großen Beamtenentscheidungen der fünfziger Jahre. vertreten, ohne formell zur Diskontinuitätsthese der ersten Nachkriegsperiode Stellung zu beziehen. Der Sache nach aber ging das Bundesverfassungsgericht, wie Ernst Forsthoff in einer Kritik dieser Entscheidungen vollkommen zutreffend erkannte, von der alten Position der Alliierten aus – um zu dem Ergebnis zu kommen, daß alle Beamtenrechte am 8. Mai 1945 erloschen sind.

Diese Position des Bundesverfassungsgerichts ist durch die Grundvertragsentscheidung von 1973 beiseite geschoben worden, ohne daß es sein zweiter Senat für notwendig befunden hätte, auf die frühere Rechtsprechung diskutierend einzugehen. Die Grundvertragsentscheidung ist vielfach als juristisch unhaltbar kritisiert worden (vgl. W. Abendroth: Arbeiterklasse, Staat und Verfassung. Frankfurt 1975, S. 264ff.). Sie gibt zudem dem neuen Nationalismus Nahrung. Obgleich sie den Grundlagenvertrag mit der DDR für verfassungsmäßig erklärt, geht sie in den Urteilsgründen von der Fortexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 aus: als existierten die Ostverträge und ihre völkerrechtliche Bindungswirkung nicht.

Auf welch abschüssiger Bahn der neue Nationalismus inzwischen gelandet ist, kann man daran ermessen, daß sogar die Regierung Kohl die Bundestagsresolution zur Anerkennung der Westgrenze Polens nicht wiederholen wollte, wie von der SPD-Fraktion in der Haushaltsdebatte des Bundestages gefordert. Sie beharrte hingegen darauf, den 10-Punkte-Plan Kohls zur Wiedervereinigung, der derlei Festlegungen formell nicht enthält, bedingungslos zu unterstützen. Die Gefahr, die von den „Republikanern“ ausgeht, besteht in einem großdeutschen Nationalismus gegen den – da die CDU nicht genug gegenhält – die entscheidenden politischen Kräfte noch formiert werden müssen.

Dieser neue Nationalismus versucht durch den Trick der Formulierung sogenannter Rechtspositionen, die völkerrechtlich verbindlichen Verträge zur Ordnung Europas – vom Österreichischen Staatsvertrag von 1955 über den Moskauer Vertrag von 1970, den Warschauer Vertrag von 1971 bis hin zum Berlin-Abkommen und zum Grundlagenvertrag von 1972 – beiseite zu schieben. Es ist wichtig, diesen Trick zu durchschauen und als politisches Manöver zu kennzeichnen, dem nur begegnet werden kann, wenn die rechtliche und politische Bindungswirkung der Ostverträge nachdrücklich bekräftigt wird.

Dies aber ist von der Sozialdemokratie zunächst nicht klar genug gesehen worden. Gegen-über dem 10-Punkte-Plan Kohls zur Wiedervereinigung bekam die Führung der SPD weiche Knie und vergaß für einen Augenblick ihre besten Einsichten und Grundsatzpositionen. Hans Jürgen Wischnewski hat sie zu Recht so formuliert: Man könne dem Plan Kohls nicht einfach zustimmen. Er müsse durch folgende Punkte erweitert und konkretisiert werden: „Eine Erklärung zur polnischen Westgrenze, konkrete Abrüstungsmaßnahmen und Senkung des Rüstungshaushalts statt allgemeiner Willenserklärungen .; eine Aufforderung an die westliche Welt, Gorbatschow behilflich zu sein und die Aussage, daß es darauf ankomme, ,was die Menschen in der DDR wollen“ (FR, 30. 11. 98).

Nur wenn dem neuen Nationalismus praktisch politisch begegnet wird, besteht die Chance, ihn erfolgreich zu überwinden oder mindestens zu isolieren. Das Festhalten an den Ostverträgen gehört dazu.

Kategorie: vorgänge: Artikel

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