Tacheles: Braucht die aufsuchende Soziale Arbeit ein Zeugnisverweigerungsrecht? Die Lehren aus einem aktuellen Fall im Fanprojekt Karlsruhe
Diskussionsveranstaltung in der Vortragsreihe TACHELES der Humanistischen Union Baden-Württemberg, des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg in Kooperation mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AkJ). Referent: Benjamin Munkert, Fanprojekt Freiburg
Ort: | Universität Freiburg, Kollegiengebäude 3, Hörsaal 3219, Platz d. Universität 3, 79098 Freiburg im Breisgau |
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Datum: | Dienstag, 04. Juni 2024 |
Uhrzeit: | 20:00 Uhr |
Die schon seit Jahren geführte Diskussion um die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts für Fachkräfte der aufsuchenden Sozialen Arbeit nimmt angesichts eines bundesweit für Aufmerksamkeit sorgenden Falls im Karlsruher Fanprojekt Fahrt auf.
§ 53 StPO gesteht bestimmten Berufsgruppen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht zu, um das besondere Vertrauensverhältnis zwischen diesen Personen und ihren beruflichen Kontakten zu schützen. Der Umstand, dass Fachkräfte der aufsuchenden Sozialen Arbeit hiervon nicht umfasst sind, wird seit Langem kritisiert. Aufsuchende Sozialarbeit ist ein professionelles Konzept der Sozialen Arbeit, das sich insbesondere gesellschaftlich marginalisierten Menschen zuwendet und mit diesen an den Orten im öffentlichen Raum Kontakt aufnimmt, an denen sich diese Personen aufhalten und bewegen.
Sogenannte Fanprojekte leisten an mittlerweile 65 Standorten in Deutschland aufsuchende Jugendarbeit mit jungen und häufig sozial ausgegrenzten Fußballfans, um ihnen eine positive Lebensorientierung zu geben und Gewaltphänomenen sowie politischem Extremismus mit sozialpräventiven Maßnahmen entgegenzuwirken.
Hierfür ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten essenzielle Voraussetzung, da diese Personen wie auch andere marginalisierte Gruppen institutionellen Angeboten aufgrund von eigenen Diskriminierungs- und Kriminalisierungserfahrungen häufig kritisch bis ablehnend gegenüberstehen.
Um eben dieses Vertrauensverhältnis vor Ort nicht nachhaltig zu zerstören, verweigerten Fanprojekt-Mitarbeitende in Karlsruhe jüngst die Aussage in einem Strafverfahren gegen junge Fußballfans und stehen nun selbst im Fokus der Strafjustiz.
Der Fall verdeutlicht beispielhaft den Irrweg der aktuellen Gesetzeslage für den Bereich der aufsuchenden Sozialen Arbeit und einen entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen wird Benjamin Munkert vom Fanprojekt Freiburg praktische Einblicke in die Arbeit der Fanprojekte geben und Details des Karlsruher Falls schildern. Anschließend bleibt noch ausreichend Zeit für Fragen, Diskussion und Austausch zu der Thematik.
Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte der Sozialen Arbeit ebenso wie an rechtspolitisch Engagierte.
Zur Person: Benjamin Munkert ist ausgebildeter Sozialarbeiter und seit 2022 im Fanprojekt Freiburg tätig, wo er das aus zwei Männern und einer Frau bestehende hauptamtlich tätige Beratungsteam leitet.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.