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Ursula und Johannes Neumann ausge­zeichnet

01. Dezember 2000
Datum: Samstag, 14. Oktober 2000

Mitteilung Nr. 172, S. 95-98

Ursula und Johannes Neumann erhielten als erste den vom IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) gestifteten Erwin-Fischer-Preis im Rahmen der IBKA Jahreshaupt-versammlung am 14. Oktober 2000 in Rossdorf bei Darmstadt.
Sie wurden damit geehrt für ihren engagierten Kampf für die Trennung von Staat und Kirche, und insbesondere für den fünf Jahre lang durch alle Instanzen geführten Rechtsstreit gegen den Ethikunterricht als Ersatzfach für Religion.
Die Laudatio hielt Prof. Edgar Baeger (hier leicht gekürzt):
Es war etwa Mitte der 60er Jahre, als meine Frau und ich als, Erziehungsberechtigte unserer schulpflichtigen Tochter, zusammen mit anderen Eltern einem uns damals unbekannten Rechtsanwalt namens Erwin Fischer das Mandat erteilten, gegen die katholische Konfessionsschule in Bayern als Regelschule für alle Schülerinnen und Schüler, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Sache endet damit, dass die damalige Bayrische Staatsregierung, eine drohende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht befürchtend, die christliche Gemeinschaftsschule als Regelschule einführte. Von einer weltanschaulich neutralen Schule war diese zwar immer noch weit entfernt, jedoch zumindest wurde damit dokumentiert, dass das öffentliche Schulsystem selbst in diesem Bundesland nicht mehr ausschließliche Beute einer speziellen Religionsgemeinschaft sein konnte.
Erst sehr viel später lernte ich Rechtsanwalt Erwin Fischer persönlich kennen, als mir sein Name durch seine zahlreichen Beiträge über das Spannungsfeld „Staat und Kirchen“ in der Zeitschrift Vorgänge (seinerzeit das Verbandsblatt der Humanistischen Union) schon zum Begriff geworden war. Es waren, aus heutiger Sicht betrachtet, teilweise unglaubliche Strukturen in unserem Staat, gegen die sich Erwin Fischer mit Verfassungsbeschwerden wandte, beispielsweise regelmäßige Schulgebete, die sogenannten Konkordatslehrstühle in Bayern, Kirchensteuereinzug von juristischen Personen (Unternehmen), Kirchensteuereinzug nach dem Einkommen des Alleinverdienenden in glaubensverschiedenen Ehen, auch wenn dieser einer Kirche gar nicht angehörte, um nur einige Beispiele zu nennen.
Erwin Fischer konnte nicht in allen Fällen obsiegen, aber erreichte doch respektable Erfolge. Respektabel um so mehr, als er sie, auf sich allein gestellt, gegen eine Phalanx von hoch dotierten Rechtsgelehrten, die von den christlichen Großkirchen gegen ihn aufgeboten wurden, errungen hat. Erzielen konnte er diese Erfolge nur auf Grund der hervorragenden Qualität seiner Argumentation, die sich auf ein enormes Fachwissen stützte. Aber Erwin Fischer begnügte sich nicht mit Erfolgen vor Gericht. Sein Buch „Trennung von Staat und Kirche“, mit dem Untertitel „Die Gefährdung der Weltanschauungsfreiheit in der Bundesrepublik“, war seinerzeit das erste Werk, das, konsequent am Ideal eines weltanschaulich neutralen Staates orientiert, den unsäglichen Staat-Kirchen-Filz in der Bundesrepublik Deutschland einer juristischen Kritik unterzog … Es bleibt Fischers Verdienst, als erster das gesamte öffentliche Recht daraufhin geprüft zu haben, wieweit in Deutschland Staatsbürger durch die herrschende Rechtsauslegung auf Grund ihrer Religion oder Weltanschauung in verfassungswidriger Weise bevorzugt oder benachteiligt werden …
Im Gegensatz zu vielen der Universitätsprofessoren, die die Kirchen zu ihrer Interessenvertretung aufbieten konnten, musste Erwin Fischer von seiner Anwaltstätigkeit leben. Seine Verfahren vor den Verfassungsgerichten (Landes- und Bundesverfassunsgericht) waren kaum jemals kostendeckend. Hier trat ein Idealist für eine Sache ein, die ihn zeitlebens nicht losgelassen hat: für einen Staat, der allen seinen Bürgern, ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, eine Heimstatt bietet; für einen Staat, der getreu seiner eigenen Verfassung darauf bedacht ist, keine Gruppe von Staatsbürgern auf Grund ihrer Religion oder Weltanschauung zu benachteiligen oder zu privilegieren.
Ich habe an Erwin Fischers Wirken nicht nur deshalb erinnert, weil das Ehepaar Neumann heute mit dem nach ihm benannten Preis ausgezeichnet wird, sondern auch deshalb, weil der große Einsatz von Ursula und Johannes Neumann für die Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland die Arbeit von Erwin Fischer konsequent weiterführt. Alles, was beide für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in unserem Land geleistet haben, folgt demselben Ideal, für das auch Erwin Fischer eintrat: dem Ideal eines gerechten Staates. Die „Trennung von Staat und Kirchen“, für die sie sich immer wieder öffentlich engagiert haben, ist in allen Ländern dieser Erde eine unverzichtbare Grundlage für Humanismus und inneren Frieden.
Ganz besonders aber möchte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten mit der heutigen Preisverleihung den Kampf der Familie Neumann gegen das Zwangsersatzfach „Ethik“ würdigen. Ich will deshalb versuchen, in knapper Form zu erläutern, warum gerade dieser Einsatz mit Fug und Recht als Kampf für die Religionsfreiheit an deutschen Schulen bezeichnet werden kann.
So wichtig es sein mag, in einer Verfassung Probleme wie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die Gliederung des Bundesgebietes, die Wahl des Bundestages und dergleichen zu regeln – erst die Grundrechte, welche die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Meinungsfreiheit und den Schutz der Familie garantieren sollen, machen den Staat zu einem zivilisierten Staat … Versagen die sogenannten „Hüter der Verfassung“, also die Verfassungsgerichte, beim Schutz unserer Grundrechte und beschäftigen sich statt dessen mit Sekundärfragen wie Parteienfinanzierung, Diätenregelungen der Abgeordneten, Steuerfreibeträgen für Kinder und ähnlichem, dann versagen sie auf ihrem zentralen Aufgabengebiet.
Nun sind Verfassungen bedauerlicherweise keine konsequenten, widerspruchsfreien Axiomensysteme. Die Formulierungen in Bundes- und Landesverfassungen sind oft in sich widersprüchliche, teilweise faule Kompromisse, zustande gekommen auf Grund der Kräfteverhältnisse in den jeweiligen verfassungsgebenden Versammlungen. Der Bereich, in welchem die Grundrechte hierbei ganz besonders stark relativiert und eingeschränkt wurden, betrifft in Deutschland das Verhältnis zwischen dem Staat und den christlichen Großkirchen.
Ein für große Religionsgesellschaften zentraler Bereich war immer schon der Zugriff auf das Schulwesen. Dieses gilt keineswegs nur für Deutschland, man denke beispielsweise an Koranschulen oder an Kinder, eingekleidet in Mönchsgewänder, in buddhistischen Klosterschulen. Religiös-ideologische Prägung in frühester Kindheit sichert wie kein anderer sozialer Mechanismus der organisierten Religion die Rekrutierung der künftigen Gläubigen. Dennoch würde Erwin Fischer auf folgende Unterscheidung den größten Wert legen: Sofern diese Prägung in den Familien erfolgt, ist dieses keine Angelegenheit des Staates. Erfolgt die religiöse Kindererziehung jedoch in der staatlichen Regelschule, zusätzlich auch noch durch den Staat aus den Steuermitteln aller Bürger finanziert, so haben die daraus resultierenden Probleme Verfassungsrang. Da in Deutschland die öffentlichen Schulen Sache der Länder sind, konnte in vielen Landesverfassungen das öffentliche Schulsystem überdies noch hemmungslos auf die religiöse Ideologie des Christentums verpflichtet werden. Da wird die christliche Gemeinschaftsschule vorgeschrieben, sind die Kinder in Gottesfurcht zu erziehen, da hat der Unterricht nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zu erfolgen, und Eltern haben ihre Kinder auf der Grundlage des natürlichen und christlichen Sittengesetzes zu erziehen.
Und was geschieht mit den Schulkindern, deren konfessionsfreie oder atheistische Eltern eine religiöse Beeinflussung ihrer Kinder nicht wünschen? Nun – auch in diesem Punkt hatten die Mütter und Väter einiger Landesverfassungen weit vorausschauend bereits vorgesorgt. Beispiel Bayern: Dort heißt es schon in Art. 137 II der Landesverfassung: „Für Jugendliche, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit einzurichten.“ Ähnlich abenteuerlich lauten die Formulierungen in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz und später in den Schulgesetzen einiger Bundesländer.
Hier nun setzt der Kampf von Ursula und Johannes Neumann für die Religionsfreiheit in Deutschland ein, denn das, was mit diesen Landesverfassungsartikeln oder Schulgesetzen betrieben wird, bezeichne ich als den größten Anschlag auf die Religionsfreiheit, den es im Nachkriegsdeutschland je gegeben hat. Alle Gesetzeskonstruktionen, die in diesem Zusammenhang von christlichen Politikern ersonnen wurden, sind nämlich ausnahmslos Ersatzfachkonstruktionen, das heißt wer keinen Religionsunterricht besucht, wird ersatzweise zum Besuch dieses sogenannten „Ethikunterrichts“ verpflichtet. Eine Ersatzpflicht kann ein Gesetzgeber jedoch nur dann einführen, wenn eine Originalpflicht besteht, der nachzukommen sich ein Betroffener weigert. Seit wann jedoch besteht in Deutschland für Schüler eine Verpflichtung, sich in der öffentlichen Schule religiös erziehen zu lassen, insbesondere für Kinder konfessionsfreier Eltern? Konfessionsfreie Schüler melden sich auch nicht vom Religionsunterricht ab, wie es in einigen Schulgesetzen immer wieder heißt. Ein Unterricht, der für die privilegierte Christengruppe eingerichtet wurde, kann grundsätzlich nicht für Schüler anderer Bekenntnisse oder Weltanschauungen verpflichtend sein derart, dass sie sich hiervon abmelden müssten.
Besonders niederträchtig ist die mit diesen Ersatzfachkonstruktionen beabsichtigte Diffamierung der Nichtchristen als moralisch-sittlich nachhilfebedürftig. Hier wird gegen alle geschichtlichen Fakten unterstellt, dass religiöse Erziehung zu sittlichem Verhalten befähige, nichtreligiös erzogenen Kindern jedoch vom Staat durch einen zwangsweise zu besuchenden Sittenunterricht moralische Maßstäbe beigebracht werden müssten. Diese Haltung wird dreisterweise von Angehörigen einer organisierten Religion vertreten, die sich in ihrer Geschichte durch unzählige Verbrechen gegen die Menschlichkeit (unter anderem Ketzerverfolgungen, Heidenausrottung, Judenpogrome, Hexenverbrennungen, Inquisition, Kreuzzüge, Mission im Zuge imperialer Kriegsverbrechen, Kriegspredigten) hervorgetan hat, die mit allen faschistischen Diktatoren der jüngeren Geschichte (Hitler, Franco, Mussolini, Pavelic) paktierte.
Wer sich gegen diesen Verfassungsbruch im deutschen Schulsystem zur Wehr setzen will, so wie es die Familie Neumann getan hat, der geht einen schweren Gang. Der einzige Weg, diesen Angriff auf die Religionsfreiheit abzuwehren, besteht im Gang durch alle Gerichtsinstanzen. In jeder dieser Instanzen sitzen christliche Richter, die selbstverständlich ganz genau wissen, dass der Ethikunterricht das Bollwerk gegen die schleichende Auszehrung des privilegierten Religionsunterrichts ist … Was ein Gang durch viele Gerichtsinstanzen tatsächlich bedeutet, können diejenigen am besten nachempfinden, die gezwungen waren, selber einige Gerichtsverfahren zu führen. Ungezählt sind die Stunden, die man über den Schriftsätzen brütet, an den Klageschriften feilt, mit Anwälten verbringt und versucht, die Aussichten des Verfahrens und die damit verbundenen Kosten einzuschätzen.
Insgesamt drei Verfahren in Sachen Ethikunterricht erreichten das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung … nicht zuletzt das Verfahren, das die Familie Neumann vor das höchste deutsche Gericht brachte. Wenn nun dieses Gericht sich in allen drei Fällen um die Behandlung aller vorgelegten Verfassungsbeschwerden drückte, begründet mit angeblichen formalen Mängeln, beispielsweise beim Durchlaufen der vorherigen Instanzen, dann muss man mit dem Verwaltungsrichter Dr. Czermak dieses als Rechtsverweigerung betrachten. Es ist geradezu unglaublich, zu welcher Rabulistik die sogenannten „Hüter unserer Verfassung“ Zuflucht suchen, um mit grotesken, formalen Scheinbegründungen über die Anliegen der Rechtsuchenden nicht befinden zu müssen … Gewiss, es war ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser Vorgang, dass der größte Teil eines Landesparlaments und die gesamte Landesregierung bis hinauf zum Ministerpräsidenten (in Bayern) unverfroren zum Ausdruck brachten, sie dächten gar nicht daran, das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zu respektieren und ein Gesetz beschlossen, das … eben das festschrieb, was das Verfassungsgericht im aktuellen Urteil untersagt hatte. Ganz offenkundig hat diese Demontage des Bundesverfassungsgerichtes durch den politischen Katholizismus das Gericht derart eingeschüchtert, dass es Urteile in Sachen Staat und Kirche nunmehr meidet wie der von Theologen erdachte „Teufel“ das von derselben Berufsgruppe ersonnene „Weihwasser“.
Wie ich hörte, wird einer dieser Fälle dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt werden. Welch eine Schande für die Verfassungsgerichtsbarkeit der BRD wäre der Tag, an dem ein europäischer Gerichtshof die Beachtung eines elementaren Grundrechtes (nämlich der Religionsfreiheit) in Deutschland sicherstellen müsste, über deren Wahrung das zum Schutz der Verfassung eingesetzte, höchste deutsche Gericht noch nicht einmal verhandeln wollte!
Wann endlich die deutsche Schule nicht mehr die Beute des organisierten Christentums sein wird, nicht mehr ein „grundrechtsfreier Raum“, wie Frau Neumann es … treffend formulierte, kann derzeit wohl niemand sagen. Aber ich wage eine Prognose: … Es wird nicht möglich sein, durch Rechtsverweigerung, durch Rechtsbeugung, durch juristische Winkelzüge … Religionen in verfassungswidriger Weise zu privilegieren, die von immer weniger Menschen unseres Landes geglaubt werden. Schon heute ist jeder dritte Bürger in Deutschland nicht mehr bereit, sein Weltbild, seine Entscheidungen in wichtigen Lebenssituationen … an Schriften zu orientieren, die vor ungefähr zweitausend Jahren von Individuen verfasst wurden, die nach heutigen Maßstäben völlig unwissend waren. Auf dem Wege dahin werden wir die Weltanschauungsfreiheit immer wieder engagiert verteidigen müssen. Insbesondere werden wir das Recht junger, konfessionsfreier Menschen sicherstellen müssen, sich einer religiösen Indoktrination mit den Lehren einer ihnen fremden Religionsgesellschaft zu verweigern, ohne dafür von Christen mit irgendeiner Form von Ersatzdienst belegt zu werden.
Wir, die konfessionsfreien Menschen danken Ursula und Johannes Neumann mit der Verleihung des Erwin-Fischer-Preises dafür, dass Sie jahrelang mit hohem persönlichem Einsatz dafür kämpfen, dass es an deutschen Schulen keine Religionspflicht geben darf.

Der vollständige Wortlaut der gehaltenen Laudatio zum Erwin-Fischer-Preis und der beiden Dankesreden wird einer derzeit vorbereiteten Festschrift der IBKA zu entnehmen sein. Anfragen gerne auch über die Geschäftsstelle der Humanistischen Union.

                                                                                          Irmgard Koll

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