Beitragsbild Klaus Landefeld: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten
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Klaus Landefeld: Vorrats­da­ten­spei­che­rung - Ermitt­lungs­praxis und technische Notwen­dig­keiten

17. September 2007
Datum: Montag, 17. September 2007

Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin

Klaus Landefeld: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten

Klaus Landefeld vom Branchenverband der Internetdienstleister (eco) beschrieb vor allem die technischen Hürden, denen sich die Internetanbieter angesichts der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt sehen. Für den Bereich der Festnetz- und Mobiltelefonie existierten die entsprechenden Normen und Geräte zur Speicherung der Verbindungsdaten seit Jahren. Hier führe die Vorratsdatenspeicherung „nur“ zu dem Problem des gesteigerten Datenumfangs und dafür nötigen Speichervolumens. Ganz anders gestalte sich die Situation aber für den Internetbereich: Dort existierten noch nicht einmal jene technischen Richtlinien, was genau und wie zu speichern ist. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung für diesen Bereich – der eigentlich erst 2009 umgesetzt werden sollte – nach dem jetzigen Gesetzentwurf auch zum 1.1. 2008 in Kraft treten lassen will.

Unter den zahlreichen ungelösten Fragen, die mit einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für den Internetbereich verbunden sind, hob Herr Landefeld vor allem folgende hervor:

  • Mit welchen Standards sollen die Daten erfasst und gespeichert werden?
  • Wie soll die Sicherung der Daten gegen zufällige Verluste und bewußte Zerstörungen, gegen unbefugten Zugriff aussehen?
  • Wie sollen Provider damit umgehen, dass das deutsche Umsetzungsgesetz auch die Speicherung derjenigen Daten vorschreibt, die sie bisher weder erhoben noch verarbeitet haben, die bisher gar nicht anfielen? (Die EU-Richtlinie sah noch vor, dass nur technisch generierte/verarbeitete Daten auch zu speichern sind.)
  • Dürfen Daten nur im Inland gespeichert werden, oder unter welchen Auflagen auch im europäischen Ausland? Da die Umsetzungsgesetze der einzelnen Länder hinsichtlich Speicherzeit, Speicherumfang und Speicherort sehr verschieden ausgestaltet sind, könne hier von keiner Harmonisierung mehr gesprochen werden.
  • Wie soll die Beweissicherheit der Datenerfassungs- und Speichersysteme gewährleistet werden? Schon allein aufgrund der fehlenden Zeitsynchronisation der Internetserver (jeder Server loggt in seiner Eigenzeit) habe bisher keines der eingesetzten Systeme zur Speicherung von Verbindungsdaten Beweiskraft erreicht.
  • Wie soll die für die schnelle Erteilung von Verbindungsdatenabfragen nötige Vorverarbeitung der Daten aussehen? Wenn die Kommunikationsdaten unbearbeitet gespeichert würden, könnte die Abfrage von Verkehrsdaten aufgrund der riesigen Datenmengen mitunter sehr lange dauern. Eine Vorverarbeitung der Daten schließt die EU-Richtlinie eigentlich aus – zugleich wird von den Dienstleistern aber eine umgehende Auskunft verlangt.
  • Völlig offen ist noch, wie die dynamisch vergebenen IP-Adressen der Internetnutzer nach ihrer Umwidmung als Bestandsdaten gespeichert werden sollen – wo doch die klassischen Bestandsdaten (Vertragsdaten) als statische Datenbestände überhaupt nicht chronologisch protokolliert werden.

Sie können den Vortrag von Klaus Landefeld hier nachhören:

Länge: 14 Minuten   |   Größe: 13 MByte

Hier können Sie die drei Vorträge zur Ermittlungspraxis von Michael Bruns, Klaus Landefeld und Constanze Kurz ansehen:

Länge: 1 Stunde Minuten   |   Größe: 145 MByte

Hier können Sie die anschließende Diskussion zum Thema Ermittlungspraxis ansehen:

Länge: 1 Stunde Minuten   |   Größe: 114 MByte

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