Michael Bruns: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten
Datum: | Montag, 17. September 2007 |
---|
Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin
Die gemeinsame Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung widmete sich im ersten Teil der praktischen Seite des Vorhabens aus der Sicht der Strafverfolgung, der Telekommunikationsdienstleister und der Betroffenen. Die Gesprächsrunde wurde vom früheren Berliner Datenschutzbeauftragten, Hansjürgen Garstka, moderiert.
Michael Bruns, der als Vertreter der Generalbundesanwaltschaft den ersten Vortrag hielt, warb zunächst um Verständnis für seine Position. Er wolle versuchen, die tatsächlichen Probleme der Strafverfolgung darzustellen, die bei fehlenden Verbindungsdaten auftreten, außerdem wolle er dazu beitragen, eine „hysterisch gewordene Datenschutzdebatte“ zu beruhigen.
Als zentrales Problem der Strafverfolgung stellte Herr Bruns die zunehmende Ausweitung von Pauschaltarifen für Telefon- und Internetnutzung dar. Dadurch entfalle die Speicherung der Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken und ihre rückwirkende Auswertung bei Strafverfahren laufe ins Leere. Mit der zunehmenden Ausbreitung elektronischer Kommunikation könne eine wirksame Strafverfolgung – auch zur Entlastung Unschuldiger – daher nur gewährleistet werden, wenn die elekronischen Kommunikationsspuren erfasst würden. „Die Auswertung der Telekommunikationsverbindungsdaten erweitert eben nicht den Bereich staatlicher Ausforschung, vielmehr stellt sie eine logische Konsequenz des geänderten Kommunikationsverhaltens und einen Ersatz von früher gegebenen Ermittlungsmöglichkeiten dar.“ Zugleich räumte er jedoch ein, dass die Verbindungsdaten ob ihrer normierten Struktur höchst sensibel, weil automatisiert auszuwerten sind.
Die Auswertung älterer Verbindungsdaten von Telefonen, Handys etc. sei auch kein Novum der Vorratsdatenspeicherung, bereits jetzt gestatte die Verbindungsdatenabfrage nach § 100g der Strafprozessordnung die Auswertung solcher Daten. Mit der Neuregelung werde jedoch eine Rechtssicherheit geschaffen, dass solche Daten unabhängig vom vorliegenden Vertragsverhältnis für 6 Monate rückwärts vorliegen. Das Quick-Freeze-Verfahren sei dafür auch kein geeignetes Mittel, da der Gegenstand des Strafverfahrens „in der Regel historischer Natur“ ist.
Zum Abschluss verwies Michael Bruns darauf, dass die Abhörquote bei Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen konstant sei, die Zunahme der Telefonüberwachungen erkläre sich allein aus der Zunahme der Telefonanschlüsse und dementsprechend aus einer Zunahme telefonisch gestützter Kommunikationen. Eine Ausweitung der staatlichen Überwachung könne er deshalb nicht erkennen.
Sie können den Vortrag von Michael Bruns hier nachhören:
Länge: 23 Minuten | Größe: 21 MByte
Hier können Sie die drei Vorträge zur Ermittlungspraxis von Michael Bruns, Klaus Landefeld und Constanze Kurz ansehen:
Länge: 1 Stunde Minuten | Größe: 145 MByte
Hier können Sie die anschließende Diskussion zum Thema Ermittlungspraxis ansehen:
Länge: 1 Stunde Minuten | Größe: 114 MByte