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Beurteilung der nieder­län­di­schen Sterbe­hil­fe­praxis nach geltender deutscher Rechtslage

14. April 2011
Datum: Donnerstag, 14. April 2011

Vortrag bei der Fachtagung „Die Freiheit zu sterben II. Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe“ am 14.4.2011 in Berlin

Beurteilung der niederländischen Sterbehilfepraxis nach geltender deutscher Rechtslage

Den Eindruck, dass es die Juristen seien, die eine Verrechtlichung des Sterbens vorantreiben würden, widersprach Torsten Verrel in seinem Referat: „Wir Juristen wollen nicht ins Krankenhaus. Wir wollen Ihnen aber sehr wohl Regeln an die Hand geben, damit Sie eigenständige Entscheidungen treffen können.

Verrel stellte in seinem Beitrag kurz das Instrumentarium vor, auf das sich deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung zu den Rechten Sterbender stützen: Im Zentrum stehe der Wille der Patienten als maßgeblicher Entscheidungsgrundlage (ob als aktueller, vorausverfügter oder mutmaßlicher Wille). Da der Behandlungswunsch und der Behandlungszusammenhang jedoch entscheidend dafür sind, ob ein ärztliches Handeln bzw. Unterlassen zulässig sei oder nicht, führe die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe oft zu Verwechslungen. Bei dieser Unterscheidung gehe es nicht um die Frage, ob Ärzte oder andere Personen etwas aktiv unternehmen oder passiv dulden/unterlassen – sondern um die Behandlungsziele und -wünsche.

Torsten Verrel sprach sich in seinem Referat für eine stärkere Kontrolle der Suizidbeihilfe aus. Da die meisten Selbstmorde nicht frei verantwortlich entschieden würden (also nicht die Kriterien eines sog. Bilanz-Suizids erfüllen), müsse die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid enger ausgelegt werden, um eine Beeinflussung der Entscheidung durch Dritte zu vermeiden. Zugleich bekannte sich Verrel zu einem ärztlich assistierten / beauftsichtigten Suizid. Die Mediziner müssten endlich aus ihrer Garantenstellung entlassen werden, um auch Suizidwilligen beistehen zu können.

Sie können den Vortrag von Torsten Verrel hier nachhören:

(SL)

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