Beitragsbild Der verfassungsrechtliche Rahmen für die Regelung aktiver und passiver sowie indirekter Sterbehilfe
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Der verfas­sungs­recht­liche Rahmen für die Regelung aktiver und passiver sowie indirekter Sterbehilfe

14. April 2011
Datum: Donnerstag, 14. April 2011

Vortrag bei der Fachtagung „Die Freiheit zu sterben II. Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe“ am 14.4.2011 in Berlin

Der verfassungsrechtliche Rahmen für die Regelung aktiver und passiver sowie indirekter Sterbehilfe

Ist die freie Entscheidung zum Suizid Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, oder folgert sie aus dem Recht auf Leben, das wie jedes Freiheitsrecht auch die Möglichkeit seiner Nicht-Inanspruchnahme umfasst? Dr. Jörg Antoine verdeutlichte in seinem Vortrag zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Rechte Sterbender, dass solche Fragen nicht allein akademischer Natur sind. So entscheidet die verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Suizid darüber, ob der Gesetzgeber diesen Anspruch legitimerweise einschränken darf (die allgemeine Handlungsfreiheit findet ihre Schranken im Sittengesetz und den Rechten anderer) oder eben nicht.

Jörg Antoine erläuterte in seinem Referat, welche verfassungsrechtlichen Werte bei den verschiedenen Formen der Sterbehilfe und des (assistierten) Suizids zur Geltung kommen, welche Schranken unsere Verfassung für die Gestaltung des Sterbehilferechts aufstellt – und wie breit der gesetzgeberische Spielraum in der Frage der aktiven Sterbehilfe ist. Sie können seinen Vortrag hier nachhören:

(SL)

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