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Rechtslage und Erfahrungen in den Nieder­landen

14. April 2011
Datum: Donnerstag, 14. April 2011

Vortrag bei der Fachtagung „Die Freiheit zu sterben II. Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe“ am 14.4.2011 in Berlin

Rechtslage und Erfahrungen in den Niederlanden

In den Niederlanden besteht seit 2002 eine gesetzliche Regelung, unter welchen Bedingungen eine ärztliche Suizidbeihilfe oder eine aktive Sterbehilfe straffrei bleiben. Die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen (u.a.: freiverantwortliche, wohlüberlegte und nachhaltige Entscheidung; aussichtsloses und unerträgliches Leiden des Patienten; keine Behandlungsalternativen; Konsultation eines zweiten, unabhängigen Arztes) gehen auf eine Initiative der Ärzteschaft zurück, die sich nach einer breiten öffentlichen Diskussion dafür entschieden hätten, ihre sterbewilligen Patienten zu begleiten. Blankenburg hob einige Faktoren hervor, die für das Zustandekommen der niederländischen Regelung nach seiner Meinung maßgeblich waren: die zentrale Stellung der Hausärzte (aus deren Reihen auch die spezialisierten Ärzte für Sterbebegleitung – die Scan-Ärzte – stammen); eine ausgeprägte Toleranz gegenüber individuellen Vorstellungen vom richtigen Sterben; die Integration des palliativen Behandlungsauftrags im Selbstverständnis der niederländischen Mediziner.

Nach Erhard Blankenburg tragen diese Faktoren entscheidend zum aus seiner Sicht erfolgreichen niederländischen Modell der Sterbehilfe bei. Mit Blick auf das zugrundeliegende Gesetz betonte er: „Ob die Regelung in den Niederlanden liberaler ist, dass dürfen sie nach meinen paar Worten beurteilen. Ich halte sie für sehr viel pragmatischer, aber auch gleichzeitig sehr viel kontrollierter, als das in der Schweiz oder in Deutschland der Fall ist. Insofern glaube ich nicht, dass das Wort liberal die richtige Kennzeichnung ist …„. Sie können den Vortrag von Erhard Blankenburg hier nachhören:

(SL)

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