
Direktdemokratische Elemente auf Bundesebene - Erwartungen, Hindernisse, Lösungen
Datum: | Samstag, 12. Mai 2012 |
---|
Gegen „plebiszitäre Elemente“, die direkte Mitbestimmung des Volkes gibt es viele Vorurteile und Einwände. Sie reichen von angeblichen historischen Lehren (etwa dass die Weimarer Republik daran gescheitert sei), Bedenken hinsichtlich der politischen Unreife des Volkes bis zu verfassungsrechtlichen Einwänden.
Wer aber für eine Stärkung der „direkten Demokratie“ eintrete, sei mitnichten ein Verfassungsfeind, betont Hans Meyer. Vielmehr sieht Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz vor, dass das Volk die Staatsgewalt in zwei Formen ausüben könne: in Wahlen und Abstimmungen. „Zu Wahlen gehen wir alle vier Jahre, zu Abstimmungen ist das deutsche Volk, also das Bundesvolk, noch nie gegangen. Es kann es nach der derzeitigen Rechtslage auch nicht.“ Verfassungsfeindlich sei allenfalls der derzeitige Zustand, der eine direkte Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen auf Bundesebene verhindere. In seinem Vortrag beim 2. Gustav-Heinemann-Forum setzt sich Hans Meyer pointiert mit den Einwänden gegen die direkte Mitbestimmung auseinander.
Sie können den vollständigen Vortrag von Hans Meyer hier nachhören: