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Marburg: Zivile Konflikt­be­a­r­bei­tung aus bürger­recht­li­cher Sicht

18. Dezember 2012
Datum: Mittwoch, 14. November 2012

Mitteilungen Nr. 218/219 (Heft 3/4 2012), S. 31/32

(HUM) Um „Zivile Konfliktbearbeitung aus bürgerrechtlicher Sicht“ ging es beim Vortrag des  amtierenden HU-Vorsitzenden Werner Koep-Kerstin am 14. November 2012 in Marburg. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Marburger WissenschaftlerInnen für Frieden und Abrüstungsforschung hatte die HU Marburg eingeladen.

Nach der Vereinigung der Humanistischen Union (HU) mit der Gustav Heinemann-Initiative im Sommer 2009 gehört die „Zivile Konfliktbearbeitung“ (ZKB) zu den Ressortthemen des HU-Bundesvorstands. Werner Koep-Kerstin erläuterte, welche Bedeutung die Mitarbeit der Humanistischen Union in der „Plattform Zivile Konfliktbearbeitung“ für die Beschäftigung mit Fragen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung hat. Zur Plattform gehören mehr als 80 Organisationen und Gruppen aus Friedensarbeit, Konfliktbearbeitung und Mediation, Menschenrechts- und Entwicklungszusammenarbeit sowie 130 Einzelpersönlichkeiten.

Der Referent beschrieb die Grundlagen des ZKB-Konzeptes und veranschaulichte deren Methoden in Anlehnung an Prof. Anne Margret Birckenbach (Universität Gießen) anhand der Frühphase des Konfliktes in Syrien. Im Überblick schilderte er die Entwicklung der ZKB in Deutschland von einem Nischendasein noch in den 1990er Jahren zu einem inzwischen im parlamentarischen Betrieb und im Regierungshandeln zumindest präsenten Politikprinzip. Koep-Kerstin skizzierte die Meilensteine auf diesem Weg, so den Aktionsplan der Bundesregierung von 2004 und die Bildung eines neuen Unterausschusses „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“ des Auswärtigen Ausschusses im März 2010.

Positive Ansätze zur Einlösung des Anspruchs einer kohärenten deutschen Friedenspolitik, die als politische Querschnittsaufgabe begriffen wird, wurden ebenso benannt wie die Defizite: die mangelnde finanzielle und personelle Ausstattung der ZKB im Vergleich zum Militäraufwand. Demnach liegen die Aufwendungen für zivile Massnahmen im weiteren Sinne im Entwurf des Bundeshaushaltes 2013 bei ca. 1,2 Mrd Euro, während der Verteidigungshaushalt die Rekordhöhe von ca. 33 Mrd. Euro erreicht. Die im Haushalt des Auswärtigen Amtes im Titel „Zivile Krisenprävention und friedenserhaltende Massnahmen“ zur Verfügung stehenden Mittel schwanken seit Jahren um die 100 Millionen Euro. „Es ist keine dynamische Entwicklung erkennbar, die ansatzweise für einen Paradigmenwechsel in Richtung ‚Vorrang für Zivil‘ spricht“, erklärte Koep-Kerstin. Konfliktbearbeitung ohne Gewalt habe ihr Potential bei weitem nicht ausgeschöpft – auch weil Politik und Militär zu oft und zu schnell bei der Krisenintervention nach Gewaltmitteln greifen.

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