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13.06.2013, die tages­zei­tung Nord: „Geheime Ausfor­schung“

13. Juni 2013

Zwischen Gesetz und Wirklichkeit: Das Bremer Stadtamt widersetzt sich seiner Pflicht, Fragebögen zur Ermittlung von „Scheinehen“ durch die Ausländerbehörde zu veröffentlichen

Das Bremer Stadtamt ermittelt in den Ausländerbehörden regelmäßig gegen sogenannte „Scheinehen“. Dazu setzt die Behörde Fragebögen ein, die die verdächtigen Ehepartner beantworten müssen. Die Humanistische Union (HU) Bremen beantragte beim Stadtamt Bremen eine Zusendung des aktuellen Fragenkataloges. Das Amt verweigert die Veröffentlichung dieser Fragebögen, weil das die Ermittlung der Scheinehen gefährden würde. Dagegen vertritt die Humanistische Union die Auffassung, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2006 „[j]eder […] einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“ habe.
Gegen die Verweigerung der Auskunft durch das Stadtamt Bremen legte die HU Widerspruch ein. Ein Jahr nach dem Antrag auf Akteneinsicht erhielt die HU noch immer keine offizielle Antwort. Dazu Sven Lüders: „Das zeigt, dass das Gesetz noch nicht in der Verwaltung angekommen ist.“ Für die Veröffentlichung der Fragenkataloge, im Sinne des IFG, würde die HU notfalls auch gerichtlich klagen und verspricht sich „gute Erfolgsaussichten“.

Artikel verfügbar unter:
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ra&dig=2013%2F06%2F26%2Fa0001&cHash=c002acb0935484cf002069d688bdfc2d

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