Bund und Länder verweigern Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen und missachten Verfassungsgebot
Nachdem die Humanistische Union im vergangenen Jahr die Summe der seit 1949 gewährten Staatsleistungen ermitteln konnte, forderte sie Bund und Länder zu gesetzgeberischen Schritten auf, um die Ablösung einzuleiten. Für ihre Verweigerung des klaren Verfassungsauftrags bringen die zuständigen Ministerien zum Teil abenteuerliche Begründungen vor.
Bund und Länder weigern sich weiterhin, die verfassungsrechtlich gebotene Ablösung und Einstellung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen voranzubringen. Dies teilte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) nach einem monatelangen Briefwechsel mit der Bundesregierung, den Landesregierungen und den Fraktionen des Bundestages mit.
Dabei geht es um die beträchtliche, aber nach heutigen Maßstäben überschaubare Summe von rd. 466 Mio. Euro (Stand: 2011), welche die evangelischen und die katholischen Kirche alljährlich von den Ländern (außer Hamburg und Bremen) aus den Steuergeldern aller Bürger ohne jede Gegenleistung bekommen. Unabhängig von diesen Staatsleistungen und über diese hinaus werden die kirchlichen Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, die Entwicklungshilfe und viele andere kirchliche Aktivitäten überwiegend staatlich finanziert. Allein seit dem zweiten Weltkrieg bis heute beliefen sich die Staatsleistungen der Länder, einschließlich der DDR, – nach Ermittlungen der Humanistischen Union, denen bisher niemand widersprochen hat – auf 14,6 Mrd. Euro.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich teilte der HU mit, er sehe „keinen dringenden Handlungsbedarf“. Friedrich missachtet damit ein Verfassungsgebot, welches bereits die Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 aufgestellt hat und die das Grundgesetz im Jahr 1949 im Artikel 140 erneuerte.
Ähnlich wie der Bundesinnenminister äußerten sich auch die betroffenen Landesregierungen. Ob-wohl die Länder jährlich wachsende Millionenbeträge als Staatsleistungen für die beiden christlichen Kirchen aufbringen müssen, haben Gespräche mit den Kirchen über eine etwaige Ablösung, insbesondere über die Fragen, welche Ablösungsgrundsätze gelten sollten und wie hoch eine vermutlich von den Kirchen verlangte Ablösungsentschädigung sein würde, offenkundig weder auf Bundes- noch auf Länderebene jemals stattgefunden.
Von den Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien haben sich die CDU, die SPD, die Grünen und die FDP, jeweils durch ihre kirchenpolitischen Sprecher, geäußert. Alle vier Fraktionen wollen – wie sie der HU mitgeteilt haben – nicht gesetzgeberisch im Sinne eines Ablösungsgesetzes aktiv werden; auf den entsprechenden Verfassungsauftrag gehen sie durchweg nicht ein. SPD und FDP mutmaßen, dass der Haushalt des Staates durch eine Ablösung überfordert werde. Die SPD-Fraktion ist immerhin zu Gesprächen bereit, wenn die Kirchen (!) dies wollten. Anders die Fraktion der Linken: Sie hat inzwischen unter dem 29.2.2012 einen eigenen Gesetzentwurf über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/8791). Die HU begrüßt diesen Vorstoß, hält jedoch die im Gesetzentwurf in Aussicht gestellten Entschädigungszahlungen (das Zehnfache des Jahresbetrages der Staatsleistungen) im Hinblick auf die seit mehr als 92 Jahre geleisteten Zahlungen für nicht gerechtfertigt.
Für Johann-Albrecht Haupt vom Bundesvorstand der Humanistischen Union ist die Verweigerungshaltung von Bund und Ländern rechtspolitisch unhaltbar, denn die Verfassung schreibt seit dem Jahr 1919 in Artikel 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung (in das Grundgesetz übernommen) unmissverständlich vor: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich (jetzt: der Bund) auf.“ Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die Staatsleistungen inzwischen in einigen Landesverfassungen und in Verträgen und Konkordaten der Länder mit den beiden Kirchen festgeschrieben sind; denn: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, sagt das Grundgesetz (Artikel 31). Weder Landesverfassungen noch Verträge, die von den Ländern geschlossen wurden, können das grundgesetzliche Ablösungsgebot außer Kraft setzen.
Haupt hält es auch für ökonomisch unsinnig, dass die Länder die Staatsleistungen nicht längst abgelöst haben und dies weiterhin nicht wollen. 1965 etwa haben sie Staatsleistungen im Umfang von knapp 100 Millionen Euro gezahlt. Eine Ablösungsentschädigung selbst mit dem völlig überzogenen Faktor 25 (wie von den Kirchen heute gefordert) hätte die Länder damals 2,5 Mrd Euro gekostet. Heute, bei 466 Millionen Euro Staatsleistungen, ergäbe sich (berechnet mit dem Kirchenfaktor 25) ein Entschädigungsbetrag von 11,7 Mrd. Euro, also das 3,8-fache. Dazu wurden seit 1965 bis heute weitere Staatsleistungen im Umfang von rd. 13 Mrd. Euro gezahlt. Dieses Geld hätte gespart werden können, wenn die Ablösung bereits vor Jahrzehnten erfolgt wäre. Milliarden werden auch zukünftig grundlos für Staatsleistungen ausgegeben, wenn die Ablösung weiter aufgeschoben wird. Und dies angesichts hoch verschuldeter Landeshaushalte, der bevorstehenden Schuldenbremse und angesichts des Umstandes, dass die Kirchen reich und schuldenfrei sind, im Jahr über 9 Mrd. Euro Kirchensteuern einnehmen und daher auf die Staatsleistungen, die nur 2 bis 3 Prozent ihrer derzeitigen Einnahmen ausmachen, auch nicht angewiesen sind.
Parallel zu dem geschilderten Briefwechsel hatte die Humanistische Union in Schreiben an Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, und an Präses Nikolaus Schneider, den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, angeregt, die Kirchen sollten angesichts des eigenen Reichtums und der gewaltigen Schuldenlast des Staates von sich aus auf die Staatsleistungen verzichten, die nach eigenem Bekunden ohnehin nur einen kleinen Bruchteil der kirchlichen Einnahmen ausmachten. Auch habe selbst der Papst bei seinem letztjährigen Deutschlandbesuch die Befreiung der Kirche von politischen Privilegien angeregt. Eine Antwort hat die Humanistische Union von den Kirchen nicht erhalten.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Johann-Albrecht Haupt, Tel. 0511 5499853 oder 0160 97736972
Sven Lüders, Geschäftsstelle der Humanistischen Union, Tel. 030 204502-56
Detaillierte Zahlen zu den Staatsleistungen der Länder finden Sie in unserer Übersicht (PDF) oder unter www.staatsleistunqen.de
Weitere Informationen:
- Dokumentation: Stellungnahmen des Bundes und der Länder zur Aufforderung nach einer Umsetzung des Ablösegebotes (PDF)
- Dokumentation: Übersicht der Staatsleistungen der Bundesländer/West zwischen 1949 – 2010 (PDF)
- Dokumentation: Übersicht der Staatsleistungen der ehem. DDR 1949 – 1989 (PDF)
- Gesetzentwurf der Humanistischen Union zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vom 18.4.2011 (PDF)
- Hintergrundartikel: Staatsleistungen – Ewige Rente für die Kirchen?, aus: vorgänge 188 (Heft 1/2010), S. 86-94