BVG will Video-Studie nicht herausgeben
Berliner Zeitung, 15.08.2007, S. 17
… „Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union verlangt Einsicht in eine Studie, mit der die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Wirksamkeit der Videoüberwachung auf drei U-Bahn-Linien untersuchen ließ. Sie legte Widerspruch gegen die Entscheidung des Unternehmens ein, die Einsicht zu verweigern. Die BVG unterliege als Anstalt öffentlichen Rechts dem Informationsfreiheitsgesetz, so die HU. Sie vermutet, dass die Studie anders als von der BVG erhofft in der Videoüberwachung keine „Wunderwaffe“ sieht. (pn.)“ …