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Catch-as-­cat­ch-can

14. Oktober 2006

Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 14.10.2006

Verfassungsgericht genehmigt Einsatz des IMSI-Catcher

„Das Verfassungsgericht gab dem Gesetzgeber allerdings auf, angesichts der rasanten technischen Entwicklungen, die Daten-erfassung zu beobachten und gegebenenfalls eine nachträgliche Benachrichtigungspflicht jener Personen einzuführen, die als Unverdächtige von einem IMSI-Catcher betroffen waren …

Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass bereits das Einschalten eines Mobilfunkgerätes zu einer Ortung seines Benutzers führen könne – dies schränke die freie Telekommunikation unzulässig ein.“

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