Catch-as-catch-can
Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 14.10.2006
Verfassungsgericht genehmigt Einsatz des IMSI-Catcher
„Das Verfassungsgericht gab dem Gesetzgeber allerdings auf, angesichts der rasanten technischen Entwicklungen, die Daten-erfassung zu beobachten und gegebenenfalls eine nachträgliche Benachrichtigungspflicht jener Personen einzuführen, die als Unverdächtige von einem IMSI-Catcher betroffen waren …
Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass bereits das Einschalten eines Mobilfunkgerätes zu einer Ortung seines Benutzers führen könne – dies schränke die freie Telekommunikation unzulässig ein.“