Das Recht, auf eine gute Art zu sterben
Über die Gültigkeit einer Patientenverfügung gibt es in der Politik keinen Konsens
Neues Deutschland vom 01.03.2007, S. 2
„Mir erschließt sich nicht, warum der Gesetzgeber hier unbedingt akiv werden muss“, sagt Renate Künast, Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen.
… Ein Streitpunkt ist, ob sich ein sterbewilliger Patient der Unterstützung Dritter durch die Leistung von Sterbehilfe bedienen darf. Ja, sagt der Jurist Kämpfer. Auch die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zur Selbsttötung fallen für ihn unter das Verfügungsrecht über das eigene Leben. Der Anwalt und Verfassungsrechtler Till Müller-Heidelberg stimmt ihm zu. Jeder Patient habe ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht.