Pressemeldungen

Durchbruch für die Bürger­rechte

19. Juli 2012

Nach dem Karlsruher Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz: Humanistische Union fordert ein einheitliches Sozialhilfegesetz

Als einen „Durchbruch für die Bürgerrechte“ hat die Humanistische Union (HU) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz bezeichnet. Mit seiner Entscheidung habe das höchste deutsche Gericht nicht nur Regierungen im Bund und in den Ländern, sondern der deutschen Gesellschaft insgesamt einen Spiegel vorgehalten: Ein menschenwürdiges Dasein steht allen Frauen, Männern und Kindern zu, die sich in Deutschland aufhalten. „Endlich haben die Richterinnen und Richter den Sondergesetzen für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Opfer von Menschenhandel eine klare Grenze gesetzt„, erklärte Jutta Roitsch-Wittkowsky, das für die sozialen Grundrechte zuständige Vorstandsmitglied der Bürgerrechtsorganisation.

Aus bürgerrechtlicher Sicht sei dem Kernsatz der Karlsruher Entscheidung zum menschenwürdigen Existenzminimum voll zuzustimmen. Er lautet: „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf Dauer aufhalten. (…) Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.“ Das Menschenrecht auf ein physisches und soziokulturelles Minimum stehe „deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu„. Aus diesem Urteil leitet die HU ihre Forderung nach einer Abschaffung der Sondergesetze ab. „Konsequent ist jetzt ein einheitliches Sozialhilfegesetz„, forderte Roitsch-Wittkowsky.
 

Eine ausführliche Würdigung des Urteil folgt in Kürze auf der HU-Webseite. Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Telefon 030 / 204 502 56 zur Verfügung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auf dessen Webseite abrufbar.

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