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Durch­su­chung war illegal

01. Dezember 2007

Tageszeitung, 1.12.2007

Nach einer Serie von Brand­an­schlägen in Hamburg hatten BKA-Beamte vor dem G-8-Gipfel die Post überprüft. Damit verstießen sie gegen die Straf­pro­zess­ord­nung

… „In dieser Phase der Postbeschlagnahme ist eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen“, heißt es im BGH-Beschluss. Dies entspreche dem „Schutzzweck der Postbeschlagnahme“. Und weiter: „Die Durchsicht der aus den 100 Briefkästen stammenden Sendungen durch 16 Polizeibeamte aufgrund vorgegebener Suchkriterien war nicht gedeckt.“

Einen Rüffel bekommt auch die Post. Denn nach Auffassung des BGH hätte das Unternehmen „auf die Durchführung der Sichtung mit eigenen Kräften nicht verzichten“ dürfen, ebenso wenig, wie sie „zur freiwilligen Herausgabe von Sendungen befugt“ gewesen sei. „Das Postgeheimnis dient nicht ihrem Schutz, sondern dem ihrer Kunden.“

Für den Vizevorsitzenden der Humanistischen Union, Fredrik Roggan, „ist es außerordentlich erfreulich, dass der BGH dem Ermittlungseifer der Bundesanwaltschaft und dem BKA Grenzen gezogen hat“. Die Entscheidung habe auch Auswirkungen auf weitere Verfahren, wie etwa das zur kürzlich erfolgten Kontrolle der Redaktionspost von vier Berliner Zeitungen. Roggan fordert deshalb, „die Praxis der Aushöhlung des Briefgeheimnisses unverzüglich zu beenden“.

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