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Eine Brücke zu den Bürger­rech­ten. In Großbri­tan­nien können Einwan­de­rinnen ihren Aufent­halts­s­tatus gegenseitig legali­sieren

12. Februar 2007

Frankfurter Rundschau, 12.2.2007

Vorabdokumentation zur gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Leitkultur Menschenrechte“ der HU Frankfurt/M. und der FR

Was sind Menschenrechte wert, wenn man nichts hat sie? Dies fragte Hannah Arendt kruz nach dem 2. Weltkrieg in ihrem berühmten Buch über „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft.“

Der aktuelle Fall Kurnaz zeigt, dass sich bis heute nichts geändert hat an der Tatsache, dass man Menschenrechte fast nie mit Berufung auf das bloße Menschsein durchsetzen kann, sondern fast immer nur mit Hinweis auf einen besonderen Bürgerstatus als Engländer, als Amerikaner, als Deutscher.

… Kennzeichnend für die neue  Migrationssituation in Europa ist die Irregularisierung der Migrationsbewegungen im Zuge der Globalisierung, die zu neuen Mustern gegenüber den der klassischen Arbeitsmigrationen im Rahmen von Anwerbeverträgen geführt haben.

… Es ist die Frage, ob mit der Berufung auf Menschenrechte in Verbindung mit der Antidiskriminierungs-Richtlinie in Europa ein neues inklusives Konzept von Staatsbürgerschaft zu entwickeln ist, auf das sich Einheimische wie Migranten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Geschlecht beziehen können und das auch Reproduktionsarbeiten jenseits von Normalarbeitsverhältnissen zur Grundlage sozialer Rechte macht.

… Die von der Gewerkschaft (United Workers`Association) durchgesetzte Regelung schafft etwas völlig Neues und bis dahin Unerhörtes: öffentlich und behördlich wird anerkannt, dass sich Migrantinnen selbst gegenseitig Rechte zubilligen, indem die legale Einreise durch die Dauer der Gewerkschaftsmitgliedschaft belegt wird. Somit wurde das zunächst privat entstandene Netzwerk zu einem politisch wirksamen öffentlichen Raum. Abstrakte Menschenrechte wurden in der Form ihrer gegenseitigen Zuerkennung zu einer Brücke der Erlangung von Bürgerrechten. 

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