Einstweilige Verfügung gegen Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller Humanistische Union mahnt sachliche Debatte über sexuellen Missbrauch an
Mit seiner Verfügung vom 13. April 2010 untersagt das Landgericht Berlin (AZ 27 O 254/10) dem Bischof die weitere Verbreitung der Unterstellung, die Humanistische Union betrachte Pädophilie als etwas Normales und wolle sie entkriminalisieren.
Die Humanistische Union hat in dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen den Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller erwirkt. Müller hatte nach übereinstimmenden Medienberichten am 11. März vor laufenden Kameras in Rom erklärt: „Unsere Justizministerin gehört zur Humanistischen Union, sozusagen zur Freimaurerei. … Für diesen Verein stellt die Pädophilie eine normale Realität dar. Sie wollen die Pädophilie entkriminalisieren …“ Mit seiner Verfügung vom 13. April 2010 untersagt das Landgericht Berlin (AZ 27 O 254/10) dem Antragsgegner die weitere Verbreitung dieser Unterstellungen. Die Humanistische Union hatte sich nach dem Bekanntwerden der Unterstellungen mehrfach um eine Klärung möglicher Missverständnisse oder ein Dementi der Äußerungen bemüht. Nachdem sich Bischof Müller einer außergerichtlichen Klärung verweigerte, ersuchte die Humanistische Union das Landgericht Berlin um einstweiligen Rechtsschutz.
Die Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation, Prof. Dr. Rosemarie Will, stellt nach der Entscheidung klar: „Wir werden uns energisch gegen alle Versuche wehren, die Humanistische Union in der aktuellen Diskussion über Missbrauchsfälle in kirchlichen und anderen Schuleinrichtungen zu instrumentalisieren.“ Bischof Müller hatte sich mit Verweis auf die angebliche Befürwortung der Pädophilie durch die HU weitere Kritik der Justizministerin an der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirchen verbeten.
Rosemarie Will weist darauf hin, dass sich die Bürgerrechtsorganisation bewusst aus der Debatte herausgehalten habe: „Um nicht den Anschein einer Instrumentalisierung unserer Bemühungen um eine vollständige Trennung von Staat und Kirche zu erwecken, hat sich die Humanistische Union nicht zur Diskussion um den sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen geäußert.“ Den Vorwurf, die Humanistische Union würde die Gelegenheit zur Kirchenkritik nutzen, weist sie daher entschieden zurück: „Einseitige Schuldzuweisungen und Vorverurteilungen liegen uns fern, da sie rechtsstaatliche Garantien wie die Unschuldsvermutung oder den Anspruch auf ein faires Verfahren untergraben. Eine Personalisierung oder Ideologisierung des sexuellen Missbrauchs wird nach unserer Überzeugung weder dem Schutzanspruch der Kinder gerecht noch erkennen wir darin einen sinnvollen Beitrag zu der Frage, wie sich derartige Übergriffe künftig verhindern lassen.“ Die Humanistische Union habe die umstrittenen Äußerungen von Bischof Müller nicht als Position der Katholischen Kirchen gewertet, sondern betrachte sie als persönliche Entgleisung von Herrn Müller.
Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Mobilnr. (01520) 183 1627 zur Verfügung.