Humanistische Union lehnt die Schaffung einer Rechtsextremismusdatei ab
Heute, am 19. März 2012, hat der Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Schaffung einer Rechtsextremismusdatei durchgeführt. Dabei wurden von den Sachverständigen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, die die Humanistische Union teilt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, nach dem Vorbild der Anti-Terror-Datei (zur Bekämpfung des islamistischen Terrors) eine ebensolche Datei zur Erfassung von Rechtsextremisten zu schaffen. Die Humanistische Union hatte bereits die Einführung der Anti-Terror-Datei wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe verurteilt. „Bis heute gibt es weder einen Nachweis, dass diese Datei zu einer wirksameren Bekämpfung des Terrorismus beigetragen hat, noch sind die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen sie ausgeräumt„, erklärt die Bundesvorsitzende, Professor Rosemarie Will.
„Gegenwärtig wird das Anti-Terror-Datei-Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Warum diese Überprüfung nicht abgewartet wird, leuchtet nicht ein„, so Will weiter. „Anstatt sich in Aktionismus zu üben, sollte der Gesetzgeber die Ergebnisse der von Bund, Ländern und Parlamenten eingerichteten Untersuchungsgremien zum Versagen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus abwarten. Ohne zu wissen, warum im Falle des ‚Nationalsozialistischen Untergrundes – NSU‘ diese Behörden versagt haben, sollten ihnen keine neuen Instrumentarien wie die Extremismusdatei zur Verfügung gestellt werden.“
Mit Dateien, wie sie hier in Form der Rechtsextremismusdatei geplant werden, ist vorprogrammiert, dass Polizei und Verfassungsschutz sich mit persönlichen Daten bevorraten und willkürlich Bürger als Rechtsextremisten erfassen.
In seinem Gutachten zur Sachverständigenanhörung hat Professor Dr. Fredrik Roggan, der langjährige stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union, deutlich gemacht, dass bei der Rechtsextremismus Datei wie schon bei der Anti-Terror-Datei zentrale Fragen nicht geklärt sind:
- Was ist Gewalt (hier extremistische Gewalt)? Der in dem Gesetzentwurf verwandte Begriff der Gewalt ist nicht zu vereinbaren mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz, weil mit ihm auch schon die Teilnehmer einfacher Sitzblockaden in der Datei erfasst werden können.
- Wer ist Kontaktperson? Nach dem Gesetzentwurf kann eine Vielzahl von Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden, gespeichert werden. Die Betroffenen selbst müssen ihrerseits keinerlei rechtsextremistische (Gewalt-)Handlungen begangen haben, vom rechtsextremistischen Hintergrund ihrer Bekannten selbst nichts wissen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Tel. (01520) 183 1627 bzw. oder E-Mail: info@humanistischen-union.de gern zur Verfügung.
Die Stellungnahme von Professor Fredrik Roggan kann hier heruntergeladen werden.
Der Gesetzentwurf zur Rechtsextremismus-Datei findet sich auf der Seite des Deutschen Bundestages unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708672.pdf