Humanistische Union scheitert mit Beschwerde
Frankfurter Rundschau vom 14.10.2006
„Die Bundesanwaltschaft setzte nach eigenen Angaben den IMSI-Catcher seit 2002 viermal ein. Dreimal hätten die Daten zu Ermittlungserkenntnissen geführt. Allerdings wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Entwicklung zu prüfen. Könnten mit Hilfe von Catchern Handy-Gespräche simultan mitgehört werden, sei das nicht vom Grundgesetz gedeckt.“