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Humanis­ti­sche Union scheitert mit Beschwerde

14. Oktober 2006

Frankfurter Rundschau vom 14.10.2006

„Die Bundesanwaltschaft setzte nach eigenen Angaben den IMSI-Catcher seit 2002 viermal ein. Dreimal hätten die Daten zu Ermittlungserkenntnissen geführt. Allerdings wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Entwicklung zu prüfen. Könnten mit Hilfe von Catchern Handy-Gespräche simultan mitgehört werden, sei das nicht vom Grundgesetz gedeckt.“

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