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Karlsruhe billigt "Lausch­an­griff"

26. Mai 2007

Süddeutsche Zeitung, 26.5.2007, S. 7

Es wies eine Verfassungsbeschwerde des früheren Vorsitzenden der Humanistischen Union, Till Müller-Heidelberg, zurück. Der Anwalt hatte gegen das seit 1. Juli 2005 geltende Gesetz geklagt, weil es nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspreche. Dieses hatte am 3. März 2004 die Vorschriften zur akustischen Wohnraumüberwachung teilweise für verfassungswidrig erklärt und insbesondere einen Schutz des „absoluten Kernbereichs privater Lebensgestaltung” verlangt.

… Müller-Heidelberg hatte gerügt, dass der von Karlsruhe geforderte Schutz nicht gewährleistet sei. Sowohl die Beschreibung der besonders geschützten Räume als auch der besonders geschützten Personen stehe im Widerspruch zum Urteil über den Lauschangriff.

… Demgegenüber entschied jetzt eine Kammer des Zweiten Senats, der Gesetzgeber habe die im Lauschangriff-Urteil formulierten Maßstäbe beachtet. …

(Az: 2 BvR 543/06) ker.

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