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Karlsruhe geht in Kürze online. Konflikt im Bundes­ka­bi­nett um heimliche Ausspähung nur Theater?

28. Juli 2007

Neues Deutschland, 28.7.2007

In Karlsruhe sind fünf Verfassungsbeschwerden gegen heimliche Online-Durchsuchungen von Computern in Nordrhein-Westfalen durch den Verfassungsschutz anhängig. Die mündliche Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht für den 10. Oktober angesetzt. Derweil ist der Konflikt im Bundeskabinett um solche Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) mit offiziellen Dementis von Interviewäußerungen einer Ministerin eskaliert.

… FDP-Innenexperte Max Stadler verwies darauf, dass die SPD »schon bei den Beratungen zur Freigabe ergänzender Haushaltsmittel den heimlichen Online-Durchsuchungen im Grundsatz zugestimmt« habe. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, ging noch weiter: »Inhaltlich ist die SPD schon längst eingeknickt.« Sie wolle nur ein Debakel wie beim Luftsicherheitsgesetz von SPD-Innenminister Otto Schily verhindern, das vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wurde.

Das erhoffen Bürgerrechtler auch hinsichtlich heimlicher Online-Untersuchungen vom Ersten Senat in Karlsruhe. Eine Journalistin, drei Rechtsanwälte, darunter Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), und ein Mitglied der LINKEN haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen vor allem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Grundgesetznormen der Verhältnismäßigkeit und der Rechtsschutzgarantie verletzt.

Fredrik Roggan, Vizevorsitzender der Humanistischen Union, der als Anwalt zwei der Kläger vertritt, erwartet eine Grundsatzentscheidung wie die zum Großen Lauschangriff. Sie werde vermutlich weitreichende Konsequenzen haben. Wohl auch für Schäubles Plan, Grundgesetz-Artikel 13 erneut ändern lassen. Und zwar so, dass er heimliche Online-Untersuchungen, die der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt hatte, sogar zur präventiven Erkundung denkbarer Gefahren durch das BKA erlaubt.

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