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Klinge mit zwei scharfen Schneiden. Umstrit­tener Bunde­s­tro­janer hebelt Grundrechte aus

14. Juli 2007

Beitrag auf Deutschlandradio vom 14.07.2007 (16:30 Uhr)

… Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamts:

Wir machen forensische Software, wir hinterlegen den Quellcode beim Richter, wir machen vorher eine Umfeldanalyse, damit wir genau wissen, mit wem wir es zu tun haben. Das ist keine Schleppnetzfahndung im Internet, das ist völliger Unsinn. Es wird hier auf eine einzelne Person bezogen eine Programmierung durchgeführt.

… Auch Professor Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sieht trotz der Bedrohung in genau dieser Online-Überwachung einen massiven Eingriff in die Grundrechte: Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht nur wie bei der Online-Durchsuchung die Platten heruntergeladen werden, sondern wenn der Betroffene über längere Zeit überwacht wird, wenn Daten aus dem Arbeitsspeicher, über Chat oder Telefonie aufgezeichnet werden und Persönlichkeitsbilder entstehen.

… Die Humanistische Union hat sehr viel grundsätzlichere Bedenken. Die Bürgerrechtsorganisation hat deshalb Verfassungsbeschwerde gegen den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz eingereicht, das Online-Durchsuchungen erlaubt.

… Es wird in ein Grundrecht eingegriffen, das in der Verfassung höchstrangig ist. Wir glauben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen, die Voraussetzungen, unter denen so eine Online-Durchsuchung möglich ist, nicht so gefasst werden können, dass die Verfassung sie noch zulässt…

… argumentiert Fredrik Roggan, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes. …

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