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"Lausch­an­griff" grund­ge­setz­kon­form. Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts über Neuregelung

26. Mai 2007

FAZ, 26.5.2007

…  Es dürfe nur abgehört werden, wenn auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen sei, dass private „kernbereichsrelevante“ Äußerungen nicht erfasst würden. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber diesen Kernbereich nicht positiv formuliert habe was etwa die Art der zu überwachenden Räume sowie der beteiligten Personen angeht. Erkenntnisse aus Gesprächen, an denen ein naher Angehöriger oder eine andere durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützte Person beteiligt sei, dürften zudem nur „nach Maßgabe einer Abwägung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verwertet werden“.

… Der Präsident des Bundeskriminalamtes Ziercke hatte mehrfach beklagt, dass eine Wohnraumüberwachung durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts kaum mehr möglich sei. „Das Instrument ist praktisch unbrauchbar“, sagt er im vergangenen Juni in Karlsruhe.

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