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Lieber keinen als diesen Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz

16. August 2010

Humanistische Union ruft die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf des Innenministeriums abzulehnen

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) fordert die Bundesregierung auf, dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes aus dem Bundesinnenministerium nicht zuzustimmen. Wie die HU aus gut unterrichteten Kreisen in Berlin erfuhr, will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den umstrittenen Entwurf bereits am 18. August dem Kabinett zur Abstimmung vorlegen.

Es geht in dem Gesetzentwurf angeblich um das „vertrauensvolle Arbeitsklima zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten“ und um wirksame Regelungen am Arbeitsplatz, um den Beschäftigten vor Bespitzelung zu schützen. Tatsächlich aber schützen die geplanten neuen Paragraphen nicht die Arbeitnehmer vor der Daten-Sammelwut der Arbeitgeber, sondern sie überziehen im Gegenteil Bewerberinnen und Bewerber auf einen Arbeitsplatz mit Misstrauen und Verdächtigungen, erklärte Jutta Roitsch-Wittkowsky für den HU-Vorstand. Sie verwies auf das im Entwurf wörtlich genannte Ziel „den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und den Kampf gegen Korruption an die Hand zu geben“.

Dieser neue Anglizismus hat in einem angeblichen Datenschutzgesetz für Beschäftigte nichts zu suchen, sagte Roitsch-Wittkowsky. Unter dem mehrdeutigen Begriff Compliance sei aber nicht in erster Linie das Arbeitsklima, sondern Unternehmenswohl, Arbeitgeberinteressen, konformes Verhalten gegenüber dem Unternehmen und der Produktion zu verstehen. „Die vorgesehenen neuen Paragraphen stellen den Arbeitgebern einen wohlgefüllten Instrumentenkasten zur Verfügung, um Beschäftigtendaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen,“ so das HU-Vorstandsmitglied. Bei der Einstellung seien dem Arbeitgeber praktisch alle Daten zur Verfügung zu stellen, die er verlangt: auch zur rassischen und ethnischen Herkunft, zur sexuellen Identität, zu den Vermögensverhältnissen usw., „wenn diese Daten wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen oder Hindernisse darstellen“ (§ 32 a Absatz 2 des Referentenentwurfs). „Das ist eine Blankovollmacht für die Arbeitgeber, denn sie entscheiden über Anforderungen oder Hindernisse,“ sagte Roitsch-Wittkowsky.

An der seit zwanzig Jahren geführten Diskussion über einen wirksamen Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über selbstverständliche Bürgerrechte in Unternehmen und Betrieben gehe dieser Gesetzentwurf des Bundesinnenministers vorbei.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsführerin der Humanistischen Union, Martina Kant, unter (030) 204 502 56 oder info@humanistische-union.de zur Verfügung.

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