Pressemeldungen / Bildung

Meinungs­äu­ße­rung darf auch an Schulen nicht einge­schränkt werden

22. Juli 1980

Die  Humanistische Union forderte das Regensburger Albertus-Magnus-Gymnasium auf, die Relegation der Schülern Christine Schanderl sowie die Verweise zurückzunehmen, die gegen andere Schüler ausgesprochen wurden, weil sie durch „Stoppt Strauß-Plaketten“ ihre Meinung auch im Schulbereich äußerten.

Das Grundrecht, ihre Meinung frei zu äußern, darf nach Meinung der HU durch keinen Schulleiter, keinen Disziplinarausschuß und keine Allgemeine Schulordnung (ASchO) eingeschränkt werden. Ein Verbot in der ASchO, in der Schule für oder gegen politische Parteien zu werben, betrifft diesen Fall nicht, denn er hat eine ganz andere Dimension. Schüler sehen, daß nicht nur die Opposition an die Regierung drängt – ein der Demokratie angemessener Vorgang – sondern auch ein Mann die Macht anstrebt, der anscheinend nicht bereit ist, Andersdenkende zu tolerieren. Ein Kanzlerkandidat, der von Andersdenkenden als „Ratten, Schmeißfliegen, Riesenschnauzer“ spricht oder Mitmenschen vergleicht mit Tieren, auf die die Anwendung der für Menschen gemachten Gesetze nicht möglich sei, wird wohl nicht nur Schülern Angst um den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung machen. Es ist inhuman, Schüler, die solche Ängste schlagwortartig artikulieren, von der Schule zu jagen.

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