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Neues Sicher­heits­ge­setz von Mecklen­bur­g-Vor­pom­mern steht nicht im Einklang mit der Verfassung

23. August 2006

Ein Gespräch mit Fredrik Roggan in der Jungen Welt vom 23.08.2006

Fredrik Roggan ist Rechtsanwalt in Berlin und hatte bereits im Vorfeld das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz kritisiert, das der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vor der Sommerpause verabschiedet hat.

„Ganz neu ist die präventive Telefonüberwachung, die auf richter-liche Anweisung für einzelne Anschlüsse möglich wird… Autofahrer können künftig in Mecklenburg-Vorpommern jederzeit automatisch registriert werden, ohne das sie es überhaupt mitbekommen …

Außerdem kann mit den neuen Gesetzen Personen, ohne richterliche Anordnung und gegen ihren Willen Blut abgenommen werden …

Zum Beispiel dürfen auch Tonaufzeichnungen gemacht werden. Man kann also an bestimmten Plätzen künftig per Richtmikrofon auch Gespräche von Passanten belauschen und aufzeichnen. Das ist vollkommen unverhältnismäßig und ich habe große Zweifel das derlei vorm Verfassungsgericht Bestand haben würde.“

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