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PC-Durch­su­chung umstritten. Jurist will Online-Er­mitt­lung von Karlsruhe prüfen lassen

11. Januar 2007

Frankfurter Rundschau, 11.01.2007

Der Düsseldorfer Landtag hat zum Jahresende die verdeckte Ermittlung via Internet legalisiert: Künftig darf der Landesverfassungsschutz Festplatten von Verdächtigen heimlich durchsuchen. Jetzt bereitet die Humanistische Union eine Verfassungsbeschwerde vor.

… Fredrik Roggan, Berliner Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union, bereitet auf Antrag der Mülheimer Journalistin Bettina Winsemann eine Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle vor. Auch das Internet muss den Schutz der Privatsphäre erhalten, meint Roggan. 

Es bestehe die Gefahr, dass staatliche Stellen auch auf Informationen Zugriff bekommen, die bisher nur durch Wohnungsdurchsuchungen zu erlangen waren. Die aber dürften nur offen stattfinden.

Roggan rechnet nicht damit, dass Karlsruhe das Gesetz vollständig zurückweist. Sein Ziel ist es, dass das höchste Gericht einzelne Regelungen als verfassungswidrig einstuft oder nur mit strengen Auflagen passieren lässt. …

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